In Vergabeverfahren ordnet nicht nur § 129 Abs 1 Z 4 BVergG, sondern auch Punkt 7.5.1.5. der ÖNORM A 2050 die Ausscheidung von Angeboten an, bei denen der Bieter keine Preise angibt, sondern nur erklärt, das billigste Angebot um einen bestimmten Prozentsatz oder Wert zu unterbieten
In den Konzernabschluss sind gem § 247 UGB das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf den Sitz der Tochterunternehmen einzubeziehen, somit umfasst der Konsolidierungskreis neben dem Mutterunternehmen grundsätzlich sämtliche Tochterunternehmen weltweit; die ...
Die bloße Einschaltung eines Dritten (Betreiber eines Einkaufszentrums), der eine verpönte Zugabe ankündigt, beseitigt den für die Zugabeneigenschaft geforderten inneren Zweckzusammenhang zwischen dem zu fördernden Hauptgeschäft, nämlich die Förderung der Geschäftstätigkeit der im ...
Das kartellrechtliche "Auswirkungsprinzip" ist auch auf Sachverhalte anzuwenden, die dem NVG unterliegen
Solange die Kapitalgesellschaft noch Gesellschafterin einer Personengesellschaft ist, kommt ihre Vollbeendigung nicht in Betracht
Während die Kündigung der Gesellschaft nach der Rechtslage vor dem HaRÄG ohne gesellschaftsvertragliche abweichende Regelung zur Auflösung und Liquidation führte, können nach der neuen Rechtslage bei Kündigung durch einen Gesellschafter die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung beschließen ...
Wird das Unterlassungsbegehren sowohl auf einen Verstoß gegen eine (andere) generelle Norm, wie die Verpflichtung zur Kennzeichnung entgeltlicher Einschaltungen nach § 26 MedienG, als auch auf einen Wettbewerbsvorsprung durch Anwendung einer ausdrücklich missbilligten Geschäftspraktik gestützt, ...
Allgemeine Ausführungen
In Vergabeverfahren ordnet nicht nur § 129 Abs 1 Z 4 BVergG, sondern auch Punkt 7.5.1.5. der ÖNORM A 2050 die Ausscheidung von Angeboten an, bei denen der Bieter keine Preise angibt, sondern nur erklärt, das billigste Angebot um einen bestimmten Prozentsatz oder Wert zu unterbieten
Solange die Kapitalgesellschaft noch Gesellschafterin einer Personengesellschaft ist, kommt ihre Vollbeendigung nicht in Betracht
In den Konzernabschluss sind gem § 247 UGB das Mutterunternehmen und alle Tochterunternehmen ohne Rücksicht auf den Sitz der Tochterunternehmen einzubeziehen, somit umfasst der Konsolidierungskreis neben dem Mutterunternehmen grundsätzlich sämtliche Tochterunternehmen weltweit; die ...
Während die Kündigung der Gesellschaft nach der Rechtslage vor dem HaRÄG ohne gesellschaftsvertragliche abweichende Regelung zur Auflösung und Liquidation führte, können nach der neuen Rechtslage bei Kündigung durch einen Gesellschafter die übrigen Gesellschafter die Fortsetzung beschließen ...
Die bloße Einschaltung eines Dritten (Betreiber eines Einkaufszentrums), der eine verpönte Zugabe ankündigt, beseitigt den für die Zugabeneigenschaft geforderten inneren Zweckzusammenhang zwischen dem zu fördernden Hauptgeschäft, nämlich die Förderung der Geschäftstätigkeit der im ...
Wird das Unterlassungsbegehren sowohl auf einen Verstoß gegen eine (andere) generelle Norm, wie die Verpflichtung zur Kennzeichnung entgeltlicher Einschaltungen nach § 26 MedienG, als auch auf einen Wettbewerbsvorsprung durch Anwendung einer ausdrücklich missbilligten Geschäftspraktik gestützt, ...
Das kartellrechtliche "Auswirkungsprinzip" ist auch auf Sachverhalte anzuwenden, die dem NVG unterliegen
Allgemeine Ausführungen

