Eine effektive Bekämpfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung erfordert ein Eingreifen des Kartellgerichts auch dann, wenn das verbotene Verhalten des marktbeherrschenden Unternehmens zwar bereits beendet ist, dessen Auswirkungen aber aufgrund des langfristigen Charakters der mit den ...
Das Anführen von zwei Ausstellungsdaten widerspricht den in Art 1 Z 7 WG statuierten zwingenden Gültigkeitsvoraussetzungen eines Wechsels und macht den Wechsel ungültig.
Gradmesser für die Höhe des Schadens sind der von der betroffenen juristischen Person erlangte Ruf und seine durch die Schwere der Wettbewerbsverletzung herbeigeführte Beeinträchtigung
Die Strafobergrenze von 3.600 EUR beschränkt nur die Höhe der jeweils zu verhängenden Einzelstrafe, nicht die zulässige Gesamtsumme im Fall mehrfachen Zuwiderhandelns
Der Mitverschuldenseinwand hat nicht die Funktion, die Rechtsfolgen für denjenigen zu mindern, der die vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses unberechtigterweise erklärt hat
Gesellschafter, die gemeinsam einen Ausschlussgrund verwirklicht haben, können pauschal ausgeschlossen werden; ihnen kommt bei der Beschlussfassung über den gleichzeitigen Ausschluss der anderen auszuschließenden Mitgesellschafter kein Stimmrecht zu
Bei einem heterogenen Publikum ist eine Geschäftspraktik schon dann irreführend, wenn dies für eine der angesprochenen Verbrauchergruppen gilt
Die (bloße) Eigenschaft als zivilrechtlicher Verleger der Zeitung begründet die für eine Haftung nach § 18 UWG erforderliche rechtliche Einflussmöglichkeit auf deren Inhalt (noch) nicht
Eine effektive Bekämpfung des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung erfordert ein Eingreifen des Kartellgerichts auch dann, wenn das verbotene Verhalten des marktbeherrschenden Unternehmens zwar bereits beendet ist, dessen Auswirkungen aber aufgrund des langfristigen Charakters der mit den ...
Der Mitverschuldenseinwand hat nicht die Funktion, die Rechtsfolgen für denjenigen zu mindern, der die vorzeitige Auflösung des Vertragsverhältnisses unberechtigterweise erklärt hat
Das Anführen von zwei Ausstellungsdaten widerspricht den in Art 1 Z 7 WG statuierten zwingenden Gültigkeitsvoraussetzungen eines Wechsels und macht den Wechsel ungültig.
Gesellschafter, die gemeinsam einen Ausschlussgrund verwirklicht haben, können pauschal ausgeschlossen werden; ihnen kommt bei der Beschlussfassung über den gleichzeitigen Ausschluss der anderen auszuschließenden Mitgesellschafter kein Stimmrecht zu
Gradmesser für die Höhe des Schadens sind der von der betroffenen juristischen Person erlangte Ruf und seine durch die Schwere der Wettbewerbsverletzung herbeigeführte Beeinträchtigung
Bei einem heterogenen Publikum ist eine Geschäftspraktik schon dann irreführend, wenn dies für eine der angesprochenen Verbrauchergruppen gilt
Die Strafobergrenze von 3.600 EUR beschränkt nur die Höhe der jeweils zu verhängenden Einzelstrafe, nicht die zulässige Gesamtsumme im Fall mehrfachen Zuwiderhandelns
Die (bloße) Eigenschaft als zivilrechtlicher Verleger der Zeitung begründet die für eine Haftung nach § 18 UWG erforderliche rechtliche Einflussmöglichkeit auf deren Inhalt (noch) nicht

