Der Beklagte hat zu behaupten und zu beweisen, dass die von der Erschöpfung des Markenrechtes betroffenen Waren vom Markeninhaber oder mit dessen Zustimmung in den EWR auf den Markt gebracht wurden; er kann statt dessen auch behaupten und beweisen, dass eine Abschottung des Marktes droht, was in ...
Der Inhaber eines Unternehmens kann gem § 54 Abs 1 MSchG auf Unterlassung geklagt werden, wenn eine Markenrechtsverletzung im Betrieb seines Unternehmens von einem Bediensteten oder Beauftragten begangen wird; der Unternehmer haftet allerdings nicht, wenn ihm das Handeln seiner Hilfspersonen in ...
Die bloße (erlaubte) Inanspruchnahme einer von der englischen Rechtsordnung bereitgestellten Gesellschaftsform kann noch kein Rechtsmissbrauch sein; es müsste zur Wahl einer bestimmten Rechtsform noch ein besonderer Missbrauchsvorsatz dazu treten damit es zur Durchgriffshaftung kommt
Eine bekannte (Gemeinschafts-)Marke, die in humorvoll verfremdeter Weise zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, kann die Unlauterkeit der Ruf- oder Aufmerksamkeitsausbeutung aus grundrechtlichen Erwägungen rechtfertigen, wenn nicht die Bekanntheit der Marke in erster ...
Der Einwand der Verwirkung einer prioritätsälteren Marke kann nur dann auf die Duldung der Benutzung eines (nur bei Verkehrsgeltung geschützten) Zeichens gestützt werden, wenn für das Zeichen Verkehrsgeltung erreicht worden ist und der Markeninhaber die Nutzung des geschützten Zeichens fünf ...
Geringere Umgestaltungen eines Lichtbildes reichen aus, um ein eigenständiges Leistungsschutzrecht an der Bearbeitung entstehen zu lassen; der Bearbeiter kann die Leistungsschutzrechte getrennt vom Lichtbildhersteller geltend machen
Die Unvereinbarkeit ist auch auf Vertreter der Begünstigten zu erstrecken, könnte doch andernfalls die Regelung des § 15 Abs 2 und 3 PSG leicht umgangen werden; dies gilt jedenfalls für ein aufrechtes Vollmachtsverhältnis
Filmurhebern stehen für Zeiträume nachträglicher Schutzfristenverlängerungen keine urheberrechtlichen Vergütungsansprüche zu; mangels gesetzlicher Anspruchsgrundlage gilt dies sinngemäß auch für Filmdarsteller in Ansehung deren Leistungsschutzrechte; die dadurch bewirkte Ungleichbehandlung ...
Der Beklagte hat zu behaupten und zu beweisen, dass die von der Erschöpfung des Markenrechtes betroffenen Waren vom Markeninhaber oder mit dessen Zustimmung in den EWR auf den Markt gebracht wurden; er kann statt dessen auch behaupten und beweisen, dass eine Abschottung des Marktes droht, was in ...
Der Einwand der Verwirkung einer prioritätsälteren Marke kann nur dann auf die Duldung der Benutzung eines (nur bei Verkehrsgeltung geschützten) Zeichens gestützt werden, wenn für das Zeichen Verkehrsgeltung erreicht worden ist und der Markeninhaber die Nutzung des geschützten Zeichens fünf ...
Der Inhaber eines Unternehmens kann gem § 54 Abs 1 MSchG auf Unterlassung geklagt werden, wenn eine Markenrechtsverletzung im Betrieb seines Unternehmens von einem Bediensteten oder Beauftragten begangen wird; der Unternehmer haftet allerdings nicht, wenn ihm das Handeln seiner Hilfspersonen in ...
Geringere Umgestaltungen eines Lichtbildes reichen aus, um ein eigenständiges Leistungsschutzrecht an der Bearbeitung entstehen zu lassen; der Bearbeiter kann die Leistungsschutzrechte getrennt vom Lichtbildhersteller geltend machen
Die bloße (erlaubte) Inanspruchnahme einer von der englischen Rechtsordnung bereitgestellten Gesellschaftsform kann noch kein Rechtsmissbrauch sein; es müsste zur Wahl einer bestimmten Rechtsform noch ein besonderer Missbrauchsvorsatz dazu treten damit es zur Durchgriffshaftung kommt
Die Unvereinbarkeit ist auch auf Vertreter der Begünstigten zu erstrecken, könnte doch andernfalls die Regelung des § 15 Abs 2 und 3 PSG leicht umgangen werden; dies gilt jedenfalls für ein aufrechtes Vollmachtsverhältnis
Eine bekannte (Gemeinschafts-)Marke, die in humorvoll verfremdeter Weise zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen verwendet wird, kann die Unlauterkeit der Ruf- oder Aufmerksamkeitsausbeutung aus grundrechtlichen Erwägungen rechtfertigen, wenn nicht die Bekanntheit der Marke in erster ...
Filmurhebern stehen für Zeiträume nachträglicher Schutzfristenverlängerungen keine urheberrechtlichen Vergütungsansprüche zu; mangels gesetzlicher Anspruchsgrundlage gilt dies sinngemäß auch für Filmdarsteller in Ansehung deren Leistungsschutzrechte; die dadurch bewirkte Ungleichbehandlung ...

