Sittenwidrigkeit liegt nicht schon bei einem bloßen Einsatz von bei einem früheren Arbeitgeber erlangtem Wissen zum Nutzen eines neuen Arbeitgebers vor
Der Handelsvertreter muss bei der Kündigung des Vertrags nicht darauf hinweisen, dass er die Kündigung aus dem Unternehmer zurechenbaren Umständen erklärt hat, um seinen Ausgleichsanspruch zu wahren
Die Satzung einer Genossenschaft kann den Vorstand ermächtigen, sich eine Geschäftsordnung zu geben, in der die Beschlussfassung abweichend von der im GenG vorgesehenen Einstimmigkeit geregelt wird
Das Gericht kann im Verfahren wegen Verletzung einer Gemeinschaftsmarke nur in beschränktem Umfange die Rechtsgültigkeit der Marke prüfen; Bösgläubigkeit kann aber jedenfalls nur dann angenommen werden, wenn dem Markeninhaber im Zeitpunkt der Anmeldung bekannt war, dass Mitbewerber für ...
Den Beweis für die Richtigkeit einer anschwärzenden Behauptung muss derjenige führen, der einem Mitbewerber im geschäftlichen Verkehr vorwirft, die Unwahrheit zu sagen
Der in § 14 UWG gebrauchte Begriff "verwandter Art" ist weit auszulegen
Der vorschnellen Einbringung einer Klage, die Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis zum Inhalt hat, steht das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmende Prozesshindernis der (temporären) Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegen, solange die vereinsinterne Schlichtungsstelle nicht ...
Die Ausverkaufsbestimmungen der §§ 33a ff UWG sind Teil der gewerberechtlichen Vorschriften, die (auch) der gewerberechtliche Geschäftsführer zu verantworten hat
Sittenwidrigkeit liegt nicht schon bei einem bloßen Einsatz von bei einem früheren Arbeitgeber erlangtem Wissen zum Nutzen eines neuen Arbeitgebers vor
Den Beweis für die Richtigkeit einer anschwärzenden Behauptung muss derjenige führen, der einem Mitbewerber im geschäftlichen Verkehr vorwirft, die Unwahrheit zu sagen
Der Handelsvertreter muss bei der Kündigung des Vertrags nicht darauf hinweisen, dass er die Kündigung aus dem Unternehmer zurechenbaren Umständen erklärt hat, um seinen Ausgleichsanspruch zu wahren
Der in § 14 UWG gebrauchte Begriff "verwandter Art" ist weit auszulegen
Die Satzung einer Genossenschaft kann den Vorstand ermächtigen, sich eine Geschäftsordnung zu geben, in der die Beschlussfassung abweichend von der im GenG vorgesehenen Einstimmigkeit geregelt wird
Der vorschnellen Einbringung einer Klage, die Streitigkeiten aus dem Vereinsverhältnis zum Inhalt hat, steht das in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen wahrzunehmende Prozesshindernis der (temporären) Unzulässigkeit des Rechtswegs entgegen, solange die vereinsinterne Schlichtungsstelle nicht ...
Das Gericht kann im Verfahren wegen Verletzung einer Gemeinschaftsmarke nur in beschränktem Umfange die Rechtsgültigkeit der Marke prüfen; Bösgläubigkeit kann aber jedenfalls nur dann angenommen werden, wenn dem Markeninhaber im Zeitpunkt der Anmeldung bekannt war, dass Mitbewerber für ...
Die Ausverkaufsbestimmungen der §§ 33a ff UWG sind Teil der gewerberechtlichen Vorschriften, die (auch) der gewerberechtliche Geschäftsführer zu verantworten hat

