Die Behauptung, jemand verletze ein Patent, ist in der Regel eine Tatsachenbehauptung, deren Unterlassung gem § 7 UWG verlangt werden kann; dasselbe gilt für den Vorwurf der Markenrechtsverletzung
Der Schaden, der im Vermögen einer GmbH infolge einer Körperverletzung des (geschäftsführenden) (Allein-)Gesellschafters dadurch entstanden ist, dass sie die Kosten einer von ihr wegen des temporären Ausfalls seiner Arbeitskraft tatsächlich eingestellten Ersatzkraft zu tragen hat, ist ein ...
Nach österreichischem Recht ist der eine Förderung fremden Wettbewerbs bewirkende Verstoß gegen das Durchführungsverbot nach Art 108 Abs 3 AEUV eine sonstige unlautere Handlung iSv § 1 Abs 1 Z 1 UWG; auf die Vertretbarkeit der dem Verstoß zugrunde liegenden Rechtsansicht kommt es dabei nicht ...
Die Vorfrage der Gültigkeit oder Wirksamkeit des Klagspatents kann nur dann geprüft werden, wenn dies aufgrund der angebotenen Gegenbescheinigungsmittel mit den Mitteln des Provisorialverfahrens möglich ist
Für die Frage einer Rechtsverletzung kommt es zwar nicht isoliert auf die Bildgröße, wohl aber auf die grundsätzliche Erkennbarkeit des Werks in seiner konkreten verwerteten Gestalt an; ohne Bedeutung ist es hingegen, ob der Genuss des Werks in seiner verwerteten Gestalt allenfalls nach ...
Die offenbare Unrichtigkeit darf nur die Wiedergabe des zur Zeit der Entscheidung bestehenden Entscheidungswillens des erkennenden Richters nach außen betreffen, es muss sich also um eine Diskrepanz zwischen Gewolltem und Erklärtem handeln
Das Einstehen für die Handlungen sonstiger "Geschäftspartner" kommt in Betracht, wenn der Inhaber des Unternehmens, dem alle Handlungen zuzurechnen sind, die andere Personen in seinem geschäftlichen Interesse und iZm seinem Betrieb vornehmen, aufgrund seiner vertraglichen Beziehungen zu diesen ...
Das Gericht hat gem § 283 Abs 1 UGB (ua) die Geschäftsführer einer Gesellschaft mittels Zwangsstrafen zur Beachtung der jeweiligen (Form-)Vorschriften anzuhalten hat, wenn sich der Verstoß auch als ein Verstoß gegen die §§ 277 bis 280a UGB darstellt; dies ist bei Unterlassen der Angabe der ...
Die Behauptung, jemand verletze ein Patent, ist in der Regel eine Tatsachenbehauptung, deren Unterlassung gem § 7 UWG verlangt werden kann; dasselbe gilt für den Vorwurf der Markenrechtsverletzung
Für die Frage einer Rechtsverletzung kommt es zwar nicht isoliert auf die Bildgröße, wohl aber auf die grundsätzliche Erkennbarkeit des Werks in seiner konkreten verwerteten Gestalt an; ohne Bedeutung ist es hingegen, ob der Genuss des Werks in seiner verwerteten Gestalt allenfalls nach ...
Der Schaden, der im Vermögen einer GmbH infolge einer Körperverletzung des (geschäftsführenden) (Allein-)Gesellschafters dadurch entstanden ist, dass sie die Kosten einer von ihr wegen des temporären Ausfalls seiner Arbeitskraft tatsächlich eingestellten Ersatzkraft zu tragen hat, ist ein ...
Die offenbare Unrichtigkeit darf nur die Wiedergabe des zur Zeit der Entscheidung bestehenden Entscheidungswillens des erkennenden Richters nach außen betreffen, es muss sich also um eine Diskrepanz zwischen Gewolltem und Erklärtem handeln
Nach österreichischem Recht ist der eine Förderung fremden Wettbewerbs bewirkende Verstoß gegen das Durchführungsverbot nach Art 108 Abs 3 AEUV eine sonstige unlautere Handlung iSv § 1 Abs 1 Z 1 UWG; auf die Vertretbarkeit der dem Verstoß zugrunde liegenden Rechtsansicht kommt es dabei nicht ...
Das Einstehen für die Handlungen sonstiger "Geschäftspartner" kommt in Betracht, wenn der Inhaber des Unternehmens, dem alle Handlungen zuzurechnen sind, die andere Personen in seinem geschäftlichen Interesse und iZm seinem Betrieb vornehmen, aufgrund seiner vertraglichen Beziehungen zu diesen ...
Die Vorfrage der Gültigkeit oder Wirksamkeit des Klagspatents kann nur dann geprüft werden, wenn dies aufgrund der angebotenen Gegenbescheinigungsmittel mit den Mitteln des Provisorialverfahrens möglich ist
Das Gericht hat gem § 283 Abs 1 UGB (ua) die Geschäftsführer einer Gesellschaft mittels Zwangsstrafen zur Beachtung der jeweiligen (Form-)Vorschriften anzuhalten hat, wenn sich der Verstoß auch als ein Verstoß gegen die §§ 277 bis 280a UGB darstellt; dies ist bei Unterlassen der Angabe der ...

