Der Umfang des in § 21 Abs 1 UrhG normierten Änderungsrechts ist im Rahmen einer Abwägung der Interessen zwischen dem Werkschutz als Urheberpersönlichkeitsrecht und dem Gebrauchsinteresse des Nutzungsberechtigten va an Hand der Kriterien der Art und Intensität des Eingriffs, der ...
Auch eine Schiedsklausel iSd Art 33 CMR ist, soweit mit ihr das gleiche Ziel wie mit einer Gerichtsstandsklausel (nämlich ein Ausschluss der in Art 31 Abs 1 CMR genannten internationalen Zuständigkeiten) erreicht werden soll, gem Art 41 CMR nichtig und rechtsunwirksam
Auch der blickfangartig herausgestellte Teil der Ankündigung darf für sich allein nicht irreführend iSd § 2 UWG sein; ein aufklärender Hinweis kann die Irreführungseignung nur bei ausreichender Deutlichkeit beseitigen
Einwendungen aus dem Grundgeschäft können dem Wechselinhaber iSd Art 17 WG auch dann entgegen gehalten werden, wenn dieser in die der Wechselbegebung zugrunde liegenden Vereinbarungen derart eingebunden ist, dass nach dem verfolgten Geschäftszweck ein einheitliches Rechtsgeschäft vorliegt
Vom Beschlusserfordernis nach § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG wegen eines Ersatzanspruchs aus der Geschäftsführung sind nur der Gesellschaft aus Handlungen oder Unterlassungen des Schädigers als Geschäftsführer zustehende Ansprüche erfasst, nicht aber Ansprüche, die von einem Dritten an die ...
Bei Vereinbarung einer tätigkeitsbezogenen Entlohnung ist der Vertrag nicht als Maklervertrag zu qualifizieren
Das Verschweigen von Tatsachen kann nur dann eine relevante Irreführung begründen, wenn eine Aufklärung des Publikums zu erwarten war und es sich darüber hinaus um wesentliche Informationen handelt; der Unternehmer muss die Richtigkeit seiner Behauptungen dem Kunden gegenüber grundsätzlich ...
Wird die Bezeichnung in weiterer Folge bei (zulässigen oder unzulässigen) Vervielfältigungs- oder Verbreitungshandlungen entfernt, sodass sie von anderen Personen nicht mehr wahrgenommen werden kann, so kann das die Rechtsstellung des Urhebers nicht mehr beeinträchtigen; denn einen gutgläubigen ...
Der Umfang des in § 21 Abs 1 UrhG normierten Änderungsrechts ist im Rahmen einer Abwägung der Interessen zwischen dem Werkschutz als Urheberpersönlichkeitsrecht und dem Gebrauchsinteresse des Nutzungsberechtigten va an Hand der Kriterien der Art und Intensität des Eingriffs, der ...
Vom Beschlusserfordernis nach § 35 Abs 1 Z 6 GmbHG wegen eines Ersatzanspruchs aus der Geschäftsführung sind nur der Gesellschaft aus Handlungen oder Unterlassungen des Schädigers als Geschäftsführer zustehende Ansprüche erfasst, nicht aber Ansprüche, die von einem Dritten an die ...
Auch eine Schiedsklausel iSd Art 33 CMR ist, soweit mit ihr das gleiche Ziel wie mit einer Gerichtsstandsklausel (nämlich ein Ausschluss der in Art 31 Abs 1 CMR genannten internationalen Zuständigkeiten) erreicht werden soll, gem Art 41 CMR nichtig und rechtsunwirksam
Bei Vereinbarung einer tätigkeitsbezogenen Entlohnung ist der Vertrag nicht als Maklervertrag zu qualifizieren
Auch der blickfangartig herausgestellte Teil der Ankündigung darf für sich allein nicht irreführend iSd § 2 UWG sein; ein aufklärender Hinweis kann die Irreführungseignung nur bei ausreichender Deutlichkeit beseitigen
Das Verschweigen von Tatsachen kann nur dann eine relevante Irreführung begründen, wenn eine Aufklärung des Publikums zu erwarten war und es sich darüber hinaus um wesentliche Informationen handelt; der Unternehmer muss die Richtigkeit seiner Behauptungen dem Kunden gegenüber grundsätzlich ...
Einwendungen aus dem Grundgeschäft können dem Wechselinhaber iSd Art 17 WG auch dann entgegen gehalten werden, wenn dieser in die der Wechselbegebung zugrunde liegenden Vereinbarungen derart eingebunden ist, dass nach dem verfolgten Geschäftszweck ein einheitliches Rechtsgeschäft vorliegt
Wird die Bezeichnung in weiterer Folge bei (zulässigen oder unzulässigen) Vervielfältigungs- oder Verbreitungshandlungen entfernt, sodass sie von anderen Personen nicht mehr wahrgenommen werden kann, so kann das die Rechtsstellung des Urhebers nicht mehr beeinträchtigen; denn einen gutgläubigen ...

