"Anhängige Verfahren" iSd § 19 Abs 1 FBG sind alle gerichtsanhängigen Verfahren - Klagseinbringung genügt bereits; Streitanhängigkeit wird nicht gefordert
Bloße Spekulationen reichen ebenso wie offensichtlich unbegründete oder zu vage gehaltene Verdachtsmomente nicht aus; es müssen Tatsachen vorliegen, aus denen vertretbar und nachvollziehbar geschlossen werden kann, dass eine Zuwiderhandlung gegen die im Gesetz genannten Wettbewerbsbestimmungen ...
Jedenfalls von bedeutsamen und weittragenden Tagesordnungspunkten - wie beispielsweise von beabsichtigten maßgeblichen Satzungsänderungen oder von der geplanten Auflösung des Vereins - müssen die Mitglieder schon aus elementaren Gründen der Vereinsdemokratie so rechtzeitig vor dem Zusammentritt ...
Die Verletzung wettbewerbsregelnder Vertragspflichten fällt nach der UWG-Novelle 2007 weiterhin unter die lauterkeitsrechtliche Generalklausel (nun § 1 Abs 1 Z 1 UWG); an die Stelle der nach altem Recht erforderlichen Absicht, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, hat nun die objektive Eignung des ...
Wer nach dem Inhalt des Kaufvertrags nicht zur Herstellung der Kaufsache verpflichtet ist, haftet nicht für jedes Verschulden des Produzenten, der Erzeuger ist nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers; von diesem Grundsatz kann nur in besonderen Fällen abgewichen werden
Ein Unterlassungsgebot ist zu weit gefasst, wenn die Beklagte damit zu Unterlassungen verhalten wird, zu denen sie bei richtiger Auslegung des materiellen Rechts nicht verpflichtet wäre
Die Anfechtung von fehlerhaften Generalversammlungsbeschlüssen kann entbehrlich sein, wenn ein Beschluss mit derart gravierenden Mängeln behaftet ist, dass von einer rechtlich unbeachtlichen Willensäußerung gesprochen werden muss
Der wichtige Grund muss in der Auflösungserklärung nicht bekannt gegeben werden; der Unternehmer kann solche Gründe, selbst wenn sie ihm zum Zeitpunkt der Auflösungserklärung noch nicht bekannt gewesen sind, nachschieben
"Anhängige Verfahren" iSd § 19 Abs 1 FBG sind alle gerichtsanhängigen Verfahren - Klagseinbringung genügt bereits; Streitanhängigkeit wird nicht gefordert
Wer nach dem Inhalt des Kaufvertrags nicht zur Herstellung der Kaufsache verpflichtet ist, haftet nicht für jedes Verschulden des Produzenten, der Erzeuger ist nicht Erfüllungsgehilfe des Händlers; von diesem Grundsatz kann nur in besonderen Fällen abgewichen werden
Bloße Spekulationen reichen ebenso wie offensichtlich unbegründete oder zu vage gehaltene Verdachtsmomente nicht aus; es müssen Tatsachen vorliegen, aus denen vertretbar und nachvollziehbar geschlossen werden kann, dass eine Zuwiderhandlung gegen die im Gesetz genannten Wettbewerbsbestimmungen ...
Ein Unterlassungsgebot ist zu weit gefasst, wenn die Beklagte damit zu Unterlassungen verhalten wird, zu denen sie bei richtiger Auslegung des materiellen Rechts nicht verpflichtet wäre
Jedenfalls von bedeutsamen und weittragenden Tagesordnungspunkten - wie beispielsweise von beabsichtigten maßgeblichen Satzungsänderungen oder von der geplanten Auflösung des Vereins - müssen die Mitglieder schon aus elementaren Gründen der Vereinsdemokratie so rechtzeitig vor dem Zusammentritt ...
Die Anfechtung von fehlerhaften Generalversammlungsbeschlüssen kann entbehrlich sein, wenn ein Beschluss mit derart gravierenden Mängeln behaftet ist, dass von einer rechtlich unbeachtlichen Willensäußerung gesprochen werden muss
Die Verletzung wettbewerbsregelnder Vertragspflichten fällt nach der UWG-Novelle 2007 weiterhin unter die lauterkeitsrechtliche Generalklausel (nun § 1 Abs 1 Z 1 UWG); an die Stelle der nach altem Recht erforderlichen Absicht, einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen, hat nun die objektive Eignung des ...
Der wichtige Grund muss in der Auflösungserklärung nicht bekannt gegeben werden; der Unternehmer kann solche Gründe, selbst wenn sie ihm zum Zeitpunkt der Auflösungserklärung noch nicht bekannt gewesen sind, nachschieben

