Eine Person kann das vermögenswerte Recht, den eigenen Namen und das eigene Bild zu wirtschaftlichen Zwecken (etwa zu Werbezwecken) zu verwenden, an eine andere Person übertragen und ihr auch das Recht einräumen, dieses übertragene Recht im eigenen Namen gegen Eingriffe Dritter zu verteidigen
Wenn die Stiftungserklärung bzw Stiftungszusatzurkunde keine besonderen Regelungen für die Höhe der dem Stiftungsvorstand für seine Tätigkeit zustehenden Vergütung vorsieht - aber auch nicht die Unentgeltlichkeit angeordnet ist - kann der Vorstand eine Vergütung für seine Tätigkeit iSd § ...
Z 10 des Anhangs zum UWG erfasst nicht einen bloßen Hinweis auf bestehende Ansprüche, der nicht den Eindruck erweckt, dass diese Ansprüche ausschließlich beim werbenden Unternehmen bestünden; bei Betonen einer Eigenschaft fehlt der irreführende Charakter iSv § 1 Abs 3 Z 2 iVm § 2 UWG, wenn ...
Zwar muss der Handelsvertreter bei der Kündigung zur Wahrung des Ausgleichsanspruchs nicht darauf hinweisen, dass er die Kündigung aus dem Unternehmer zurechenbaren Umständen erklärt hat, ein bestimmtes Verhalten (oder Unterlassen) des Unternehmers gem § 24 Abs 3 Z 1 HVertrG muss aber trotzdem ...
Ein Verstoß gegen § 82 GmbHG zieht Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach sich; es hängt vom hypothetischen Parteiwillen ab, ob der Vertrag teilweise aufrecht bleibt oder nicht; der Geltendmachung von aus einem Verstoß gegen § 82 GmbHG resultierenden Ansprüchen im Wege der Aufrechnung bedarf es ...
Bösgläubigkeit kann auch durch andere Umstände als die in Art 21 Abs 3 lit a bis e VO (EG) Nr 874/2004 angeführten nachgewiesen werden; zu berücksichtigen sind dabei alle im Einzelfall erheblichen Faktoren und insbesondere die Umstände, unter denen die Eintragung der Marke erwirkt wurde, sowie ...
Ist unklar, ob und gegebenenfalls welcher Zweck die vom Kläger behauptete Auslegung einer Norm trägt, hat die Vollzugspraxis erhöhte Bedeutung für die Beurteilung der Vertretbarkeit einer Rechtsansicht
Die pauschale Herabsetzung von Mitbewerbern ist im Regelfall als unlautere Geschäftspraktik iSd Generalklausel des § 1 UWG zu werten; entscheidend für die Qualifikation einer Äußerung als Tatsachenbehauptung ist, ob sich ihr Bedeutungsinhalt auf einen Tatsachenkern zurückführen lässt, der ...
Eine Person kann das vermögenswerte Recht, den eigenen Namen und das eigene Bild zu wirtschaftlichen Zwecken (etwa zu Werbezwecken) zu verwenden, an eine andere Person übertragen und ihr auch das Recht einräumen, dieses übertragene Recht im eigenen Namen gegen Eingriffe Dritter zu verteidigen
Ein Verstoß gegen § 82 GmbHG zieht Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts nach sich; es hängt vom hypothetischen Parteiwillen ab, ob der Vertrag teilweise aufrecht bleibt oder nicht; der Geltendmachung von aus einem Verstoß gegen § 82 GmbHG resultierenden Ansprüchen im Wege der Aufrechnung bedarf es ...
Wenn die Stiftungserklärung bzw Stiftungszusatzurkunde keine besonderen Regelungen für die Höhe der dem Stiftungsvorstand für seine Tätigkeit zustehenden Vergütung vorsieht - aber auch nicht die Unentgeltlichkeit angeordnet ist - kann der Vorstand eine Vergütung für seine Tätigkeit iSd § ...
Bösgläubigkeit kann auch durch andere Umstände als die in Art 21 Abs 3 lit a bis e VO (EG) Nr 874/2004 angeführten nachgewiesen werden; zu berücksichtigen sind dabei alle im Einzelfall erheblichen Faktoren und insbesondere die Umstände, unter denen die Eintragung der Marke erwirkt wurde, sowie ...
Z 10 des Anhangs zum UWG erfasst nicht einen bloßen Hinweis auf bestehende Ansprüche, der nicht den Eindruck erweckt, dass diese Ansprüche ausschließlich beim werbenden Unternehmen bestünden; bei Betonen einer Eigenschaft fehlt der irreführende Charakter iSv § 1 Abs 3 Z 2 iVm § 2 UWG, wenn ...
Ist unklar, ob und gegebenenfalls welcher Zweck die vom Kläger behauptete Auslegung einer Norm trägt, hat die Vollzugspraxis erhöhte Bedeutung für die Beurteilung der Vertretbarkeit einer Rechtsansicht
Zwar muss der Handelsvertreter bei der Kündigung zur Wahrung des Ausgleichsanspruchs nicht darauf hinweisen, dass er die Kündigung aus dem Unternehmer zurechenbaren Umständen erklärt hat, ein bestimmtes Verhalten (oder Unterlassen) des Unternehmers gem § 24 Abs 3 Z 1 HVertrG muss aber trotzdem ...
Die pauschale Herabsetzung von Mitbewerbern ist im Regelfall als unlautere Geschäftspraktik iSd Generalklausel des § 1 UWG zu werten; entscheidend für die Qualifikation einer Äußerung als Tatsachenbehauptung ist, ob sich ihr Bedeutungsinhalt auf einen Tatsachenkern zurückführen lässt, der ...

