Die Zurückweisung gem § 179 ZPO kann eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens begründen, stellt aber idR keine erhebliche Rechtsfrage dar, weil es von den Umständen des Einzelfalls abhängt, ob die Voraussetzungen des § 179 S 2 ZPO erfüllt sind
Als „Dienstzeiten“ iSd § 8 Abs 1 AngG sind grundsätzlich sämtliche Zeiten des aufrechten ununterbrochenen Dienstverhältnisses zum selben Dienstgeber zu verstehen
Um seiner Behauptungslast zu genügen muss der Käufer die Einrede des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachens oder Verschweigens des Mangels nicht ausdrücklich erheben; es genügt ein entsprechendes Tatsachenvorbringen
Stützt sich ein Sicherungsbegehren auf einen nach alter Rechtslage verwirklichten Lauterkeitsverstoß und ändert sich noch während des Verfahrens die Rechtslage, so ist die Berechtigung eines begehrten Unterlassungsgebots auch am neuen Recht zu messen; denn dieses Gebot soll seinem Wesen nach ein ...
Im Fall des Beitritts auf der Gegenseite der streitverkündenden Partei tritt im Verhältnis zwischen der streitverkündenden Partei und dem Nebenintervenienten im Regelfall keine Bindungswirkung ein, sondern nur im Verhältnis zur unterstützten Partei (= Hauptpartei)
Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer, der Geschäftsanteile treuhändig hält, besteht kein von seinen eigenen Interessen abweichendes Gesellschaftsinteresse, sodass ein Interessenkonflikt mit den Organpflichten gegenüber der GmbH nicht droht und das Wettbewerbsverbot nicht gilt
Die Verhängung von Zwangsstrafen in Abständen von 2 Monaten kann nicht gegen den Grundsatz ne bis in idem verstoßen, liegt doch keine Identität des Sachverhalts vor, weil die bestraften Handlungen verschieden sind
Die Pauschalkosten sind mit einem einzigen Betrag festzusetzen, wobei erstinstanzliches Verfahren und Rechtsmittelverfahren auf der Basis des Erfolgsprinzips als Einheit zu behandeln sind; auf Teilfreisprüche ist (abgesehen von Sonderfällen) nicht durch eine anteilige Ausscheidung von bestimmten ...
Die Zurückweisung gem § 179 ZPO kann eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens begründen, stellt aber idR keine erhebliche Rechtsfrage dar, weil es von den Umständen des Einzelfalls abhängt, ob die Voraussetzungen des § 179 S 2 ZPO erfüllt sind
Im Fall des Beitritts auf der Gegenseite der streitverkündenden Partei tritt im Verhältnis zwischen der streitverkündenden Partei und dem Nebenintervenienten im Regelfall keine Bindungswirkung ein, sondern nur im Verhältnis zur unterstützten Partei (= Hauptpartei)
Als „Dienstzeiten“ iSd § 8 Abs 1 AngG sind grundsätzlich sämtliche Zeiten des aufrechten ununterbrochenen Dienstverhältnisses zum selben Dienstgeber zu verstehen
Bei einem Alleingesellschafter-Geschäftsführer, der Geschäftsanteile treuhändig hält, besteht kein von seinen eigenen Interessen abweichendes Gesellschaftsinteresse, sodass ein Interessenkonflikt mit den Organpflichten gegenüber der GmbH nicht droht und das Wettbewerbsverbot nicht gilt
Um seiner Behauptungslast zu genügen muss der Käufer die Einrede des vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verursachens oder Verschweigens des Mangels nicht ausdrücklich erheben; es genügt ein entsprechendes Tatsachenvorbringen
Die Verhängung von Zwangsstrafen in Abständen von 2 Monaten kann nicht gegen den Grundsatz ne bis in idem verstoßen, liegt doch keine Identität des Sachverhalts vor, weil die bestraften Handlungen verschieden sind
Stützt sich ein Sicherungsbegehren auf einen nach alter Rechtslage verwirklichten Lauterkeitsverstoß und ändert sich noch während des Verfahrens die Rechtslage, so ist die Berechtigung eines begehrten Unterlassungsgebots auch am neuen Recht zu messen; denn dieses Gebot soll seinem Wesen nach ein ...
Die Pauschalkosten sind mit einem einzigen Betrag festzusetzen, wobei erstinstanzliches Verfahren und Rechtsmittelverfahren auf der Basis des Erfolgsprinzips als Einheit zu behandeln sind; auf Teilfreisprüche ist (abgesehen von Sonderfällen) nicht durch eine anteilige Ausscheidung von bestimmten ...

