Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Eine Vertragsklausel, die dem Arbeitgeber eine völlig willkürliche Vereitelung des Anspruchserwerbs durch den Arbeitnehmer gestattet, ist sittenwidrig; eine solche Klausel wird auch von jenen Lehrmeinungen, die § 11 Abs 3 AngG als grundsätzlich dispositiv beurteilen, als unzulässig erachtet
Nach § 377 Abs 3 UGB hat der Käufer verborgene Mängel, die sich später zeigen, binnen angemessener Frist anzuzeigen; die Dauer dieser Frist hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, im Zweifel beträgt sie in Anlehnung an die Rsp zu Art 39 UN-Kaufrecht 14 Tage
Für den Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ist nicht maßgeblich, ob der Unterhaltsberechtigte zunächst Verfahrenshilfe beantragt und bewilligt erhalten hat oder nicht
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Bei der Beurteilung des Schutzumfangs darf über den Inhalt des Anspruchs auch dann nicht hinausgegangen werden, wenn die Beschreibung des Patents einen weitreichenden Anspruch gerechtfertigt hätte; der Patentinhaber wird nicht in weiterem Umfang geschützt, als er es verlangt hat
Die bei darauf bezogener Antragstellung des Kammeranwalts (§ 22 Abs 3 DSt) und außerhalb eines Vorgehens gem § 29 DSt zwingend vorgesehene Bestellung eines Untersuchungskommissärs (§ 27 Abs 1 DSt) ist – wie die zugleich ergangene Aufforderung zur verantwortlichen Äußerung – eine auf ...
War dem Erwerber bekannt, dass die Inanspruchnahme weiterhin bestehen bleiben soll, setzt das Entstehen einer Grunddienstbarkeit nicht voraus, dass die weitere Inanspruchnahme für die Nutzung der herrschenden Liegenschaft „zwingend notwendig“ ist
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
BGBl-Langtitel der letzten Woche
Eine Vertragsklausel, die dem Arbeitgeber eine völlig willkürliche Vereitelung des Anspruchserwerbs durch den Arbeitnehmer gestattet, ist sittenwidrig; eine solche Klausel wird auch von jenen Lehrmeinungen, die § 11 Abs 3 AngG als grundsätzlich dispositiv beurteilen, als unzulässig erachtet
Bei der Beurteilung des Schutzumfangs darf über den Inhalt des Anspruchs auch dann nicht hinausgegangen werden, wenn die Beschreibung des Patents einen weitreichenden Anspruch gerechtfertigt hätte; der Patentinhaber wird nicht in weiterem Umfang geschützt, als er es verlangt hat
Nach § 377 Abs 3 UGB hat der Käufer verborgene Mängel, die sich später zeigen, binnen angemessener Frist anzuzeigen; die Dauer dieser Frist hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, im Zweifel beträgt sie in Anlehnung an die Rsp zu Art 39 UN-Kaufrecht 14 Tage
Die bei darauf bezogener Antragstellung des Kammeranwalts (§ 22 Abs 3 DSt) und außerhalb eines Vorgehens gem § 29 DSt zwingend vorgesehene Bestellung eines Untersuchungskommissärs (§ 27 Abs 1 DSt) ist – wie die zugleich ergangene Aufforderung zur verantwortlichen Äußerung – eine auf ...
Für den Anspruch auf Prozesskostenvorschuss ist nicht maßgeblich, ob der Unterhaltsberechtigte zunächst Verfahrenshilfe beantragt und bewilligt erhalten hat oder nicht
War dem Erwerber bekannt, dass die Inanspruchnahme weiterhin bestehen bleiben soll, setzt das Entstehen einer Grunddienstbarkeit nicht voraus, dass die weitere Inanspruchnahme für die Nutzung der herrschenden Liegenschaft „zwingend notwendig“ ist

