"Wohnungseigentum" an einem ca 3m2 großen Lagerraum, verbunden mit Wohnungseigentums-Zubehör an 1.124 m2 Gartenfläche
Die "gesetzlichen Zinsen" deren Rückzahlung § 27 Abs 3 MRG anordnet, unterliegen - unbeschadet der für die Rückforderung geltenden Verjährungsbestimmungen von drei bzw zehn Jahren - jedenfalls der Verjährungsfrist des § 1480 ABGB
Der Begriff des gefährlichen Betriebes darf nicht zu weit ausgedehnt werden
Allgemeine Ausführungen
Es kann vom Immobilienmakler erwartet werden, über einschlägige Probleme Bescheid zu wissen, richtige Auskünfte zu erteilen und den Auftraggeber über sämtliche Umstände zu unterrichten, die für die Beurteilung des zu vermittelnden Geschäfts wesentlich sind; eine Aufklärungspflicht, die ...
Ausführungen zum Besitzer- und Werks- Begriff des § 1319 ABGB iZm Abbruchsarbeiten
"Wohnungseigentum" an einem ca 3m2 großen Lagerraum, verbunden mit Wohnungseigentums-Zubehör an 1.124 m2 Gartenfläche
Allgemeine Ausführungen
Die "gesetzlichen Zinsen" deren Rückzahlung § 27 Abs 3 MRG anordnet, unterliegen - unbeschadet der für die Rückforderung geltenden Verjährungsbestimmungen von drei bzw zehn Jahren - jedenfalls der Verjährungsfrist des § 1480 ABGB
Es kann vom Immobilienmakler erwartet werden, über einschlägige Probleme Bescheid zu wissen, richtige Auskünfte zu erteilen und den Auftraggeber über sämtliche Umstände zu unterrichten, die für die Beurteilung des zu vermittelnden Geschäfts wesentlich sind; eine Aufklärungspflicht, die ...
Der Begriff des gefährlichen Betriebes darf nicht zu weit ausgedehnt werden
Ausführungen zum Besitzer- und Werks- Begriff des § 1319 ABGB iZm Abbruchsarbeiten

