Ist die Dienstbarkeit auf bestimmte räumliche Grenzen beschränkt, so muss der Inhalt und Umfang des einzutragenden Rechts möglichst bestimmt angegeben werden
Die Verjährungsfrist für einen Regressanspruch mit Schadenersatzcharakter beginnt erst, wenn die Zahlungspflicht des Regressberechtigten gegenüber dem Gläubiger "unverrückbar feststeht"; steht dessen eigene Haftung fest und lässt er sich aus anderen, Gründen auf ein Verfahren ein, beginnt die ...
Wird ein nach § 382a EO gewährter einstweiliger Unterhalt durch eine "endgültige" Unterhaltsentscheidung ersetzt, liegt keine Erhöhung des Unterhaltsbetrages iSd § 19 UVG vor; die auf Basis der einstweiligen Verfügung gewährten Unterhaltsvorschüsse sind daher von Amts wegen einzustellen
Ob die durch den Bestandvertrag eingeräumte Nutzungsmöglichkeit im gesamten Umfang durch die Rechtsstellung des Vermieters gedeckt ist, ist nicht Teil der grundbuchsrechtlichen Prüfung
Der Erwerb eines - wenngleich kleinen - Anteils an einer Nachbarliegenschaft in der Absicht, die dadurch gewonnene Rechtsposition als Miteigentümer für Verfahrenshandlungen in Verwaltungsverfahren zu nützen, bildet für sich allein noch keinen Rechtsmissbrauch
Der Fruchtnießer hat nur vorrangige bücherliche Lasten zu übernehmen; für erst nach seinem Rechtserwerb begründete bücherliche Lasten haftet der Fruchtnießer selbst bei Vorrangeinräumung weder dem Vortretenden noch dem Eigentümer
Mit § 6 Abs 2 lit g und lit j AÖTB sind Risikoausschlüsse vereinbart; allgemeine Ausführungen
Die Schaffung abweichender Abrechnungseinheiten nach § 32 Abs 6 WEG ist dann ausgeschlossen, wenn damit nur die Änderungsvoraussetzungen des § 32 Abs 5 WEG umgangen werden sollen
Ist die Dienstbarkeit auf bestimmte räumliche Grenzen beschränkt, so muss der Inhalt und Umfang des einzutragenden Rechts möglichst bestimmt angegeben werden
Der Erwerb eines - wenngleich kleinen - Anteils an einer Nachbarliegenschaft in der Absicht, die dadurch gewonnene Rechtsposition als Miteigentümer für Verfahrenshandlungen in Verwaltungsverfahren zu nützen, bildet für sich allein noch keinen Rechtsmissbrauch
Die Verjährungsfrist für einen Regressanspruch mit Schadenersatzcharakter beginnt erst, wenn die Zahlungspflicht des Regressberechtigten gegenüber dem Gläubiger "unverrückbar feststeht"; steht dessen eigene Haftung fest und lässt er sich aus anderen, Gründen auf ein Verfahren ein, beginnt die ...
Der Fruchtnießer hat nur vorrangige bücherliche Lasten zu übernehmen; für erst nach seinem Rechtserwerb begründete bücherliche Lasten haftet der Fruchtnießer selbst bei Vorrangeinräumung weder dem Vortretenden noch dem Eigentümer
Wird ein nach § 382a EO gewährter einstweiliger Unterhalt durch eine "endgültige" Unterhaltsentscheidung ersetzt, liegt keine Erhöhung des Unterhaltsbetrages iSd § 19 UVG vor; die auf Basis der einstweiligen Verfügung gewährten Unterhaltsvorschüsse sind daher von Amts wegen einzustellen
Mit § 6 Abs 2 lit g und lit j AÖTB sind Risikoausschlüsse vereinbart; allgemeine Ausführungen
Ob die durch den Bestandvertrag eingeräumte Nutzungsmöglichkeit im gesamten Umfang durch die Rechtsstellung des Vermieters gedeckt ist, ist nicht Teil der grundbuchsrechtlichen Prüfung
Die Schaffung abweichender Abrechnungseinheiten nach § 32 Abs 6 WEG ist dann ausgeschlossen, wenn damit nur die Änderungsvoraussetzungen des § 32 Abs 5 WEG umgangen werden sollen

