Allgemeine Ausführungen
Grundsätzlich ist der Mieter nicht verpflichtet, ein Bestandobjekt neu ausgemalt oder neu versiegelt zurückzustellen; § 1109 ABGB stellt allerdings dispositives Recht dar, sodass eine anders lautende Vereinbarung zulässig ist
Der Schutzzweck des § 32 Abs 4 Z 2 BWG bzw § 40 Abs 1 BWG ist in der Hintanhaltung von Gefahren der Geldwäsche bzw Terrorismusfinanzierung zu ersehen, nicht aber darin, zivilrechtliche Schranken zu Gunsten des einen oder anderen Anspruchswerbers auf ein Sparkonto aufzustellen; der Wortlaut des ...
Es kann nicht verlangt werden, dass "mit Sicherheit" feststeht, dass durch die Ausbildung die Berufs- und Einkommenschancen des Unterhaltsberechtigten verbessert würden
Allgemeine Ausführungen
Der Verhinderung von Vermögensschäden, die aus betrügerischen Handlungen zum Nachteil eines Geschäftspartners resultieren, dient § 40 BWG nicht
Erhält der Unterhaltsberechtigte Rentenzahlungen aus einer Lebensversicherung, kann die Rückzahlung des angesparten Kapitals nicht nochmals als Einkommen des Unterhaltsberechtigten angesehen werden, sofern die Prämie vom Unterhaltsberechtigten aus seinen Einkünften finanziert wurde
Bestandrechte können nur dann zum Gegenstand gerichtlicher Feilbietung gemacht werden, wenn das MRG nicht anzuwenden ist und bereits zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz die Zustimmung des Grundeigentümers zum Eintritt des Erwerbers in den bestehenden ...
Allgemeine Ausführungen
Allgemeine Ausführungen
Grundsätzlich ist der Mieter nicht verpflichtet, ein Bestandobjekt neu ausgemalt oder neu versiegelt zurückzustellen; § 1109 ABGB stellt allerdings dispositives Recht dar, sodass eine anders lautende Vereinbarung zulässig ist
Der Verhinderung von Vermögensschäden, die aus betrügerischen Handlungen zum Nachteil eines Geschäftspartners resultieren, dient § 40 BWG nicht
Der Schutzzweck des § 32 Abs 4 Z 2 BWG bzw § 40 Abs 1 BWG ist in der Hintanhaltung von Gefahren der Geldwäsche bzw Terrorismusfinanzierung zu ersehen, nicht aber darin, zivilrechtliche Schranken zu Gunsten des einen oder anderen Anspruchswerbers auf ein Sparkonto aufzustellen; der Wortlaut des ...
Erhält der Unterhaltsberechtigte Rentenzahlungen aus einer Lebensversicherung, kann die Rückzahlung des angesparten Kapitals nicht nochmals als Einkommen des Unterhaltsberechtigten angesehen werden, sofern die Prämie vom Unterhaltsberechtigten aus seinen Einkünften finanziert wurde
Es kann nicht verlangt werden, dass "mit Sicherheit" feststeht, dass durch die Ausbildung die Berufs- und Einkommenschancen des Unterhaltsberechtigten verbessert würden
Bestandrechte können nur dann zum Gegenstand gerichtlicher Feilbietung gemacht werden, wenn das MRG nicht anzuwenden ist und bereits zum Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung erster Instanz die Zustimmung des Grundeigentümers zum Eintritt des Erwerbers in den bestehenden ...

