Die Prüfungsmöglichkeit und Prüfungsbefugnis des Grundbuchrichters ist grundsätzlich auf die die positive Gesuchserledigung tragenden rechterzeugenden Tatsachen beschränkt
Der Anspruch auf Rückforderung von Beiträgen zur Finanzierung eines Bauvorhabens nach § 17 WGG stellt eine Konkursforderung dar
Die hohe Unterhaltsverpflichtung ist für die Minderjährigen nicht per se schlecht, eine allfällig nötige Verwendungskontrolle bleibt dem Pflegschaftsgericht vorbehalten
Der schadenersatzrechtliche Herausgabeanspruch gegen den Zweiterwerber besteht schon dann, wenn er leicht fahrlässig das durch den Besitz verstärkte Forderungsrecht des Ersterwerbers nicht erkannte
Begehrt ein Erbe vor Rechtskraft der Einantwortung die Aufhebung der Gemeinschaft durch Zivilteilung, liegt der Rechtsgrund der Klage im Erbrecht; die Zuständigkeit bestimmt sich daher nach § 77 Abs 2 JN
Der Grundbetrag der Familienbeihilfe iSd § 382a EO umfasst nicht die Zuschläge aufgrund der Geschwisterstaffelung nach § 8 Abs 3 FLAG
Es wäre sittenwidrig, jenem Ehegatten, der schuldhaft die gebotene Ehegesinnung vermissen lässt, den finanziellen Vorteil aus der Ehe zu belassen, obwohl er selbst nicht zur Erfüllung der ihn treffenden ehelichen Verpflichtung bereit ist
Um Rechtsmissbrauch annehmen zu können, bedarf es nicht unbedingt der ausdrücklichen Feststellung der Missbrauchs-/Schädigungsabsicht
Die Prüfungsmöglichkeit und Prüfungsbefugnis des Grundbuchrichters ist grundsätzlich auf die die positive Gesuchserledigung tragenden rechterzeugenden Tatsachen beschränkt
Begehrt ein Erbe vor Rechtskraft der Einantwortung die Aufhebung der Gemeinschaft durch Zivilteilung, liegt der Rechtsgrund der Klage im Erbrecht; die Zuständigkeit bestimmt sich daher nach § 77 Abs 2 JN
Der Anspruch auf Rückforderung von Beiträgen zur Finanzierung eines Bauvorhabens nach § 17 WGG stellt eine Konkursforderung dar
Der Grundbetrag der Familienbeihilfe iSd § 382a EO umfasst nicht die Zuschläge aufgrund der Geschwisterstaffelung nach § 8 Abs 3 FLAG
Die hohe Unterhaltsverpflichtung ist für die Minderjährigen nicht per se schlecht, eine allfällig nötige Verwendungskontrolle bleibt dem Pflegschaftsgericht vorbehalten
Es wäre sittenwidrig, jenem Ehegatten, der schuldhaft die gebotene Ehegesinnung vermissen lässt, den finanziellen Vorteil aus der Ehe zu belassen, obwohl er selbst nicht zur Erfüllung der ihn treffenden ehelichen Verpflichtung bereit ist
Der schadenersatzrechtliche Herausgabeanspruch gegen den Zweiterwerber besteht schon dann, wenn er leicht fahrlässig das durch den Besitz verstärkte Forderungsrecht des Ersterwerbers nicht erkannte
Um Rechtsmissbrauch annehmen zu können, bedarf es nicht unbedingt der ausdrücklichen Feststellung der Missbrauchs-/Schädigungsabsicht

