Die Anrainerpflicht des § 93 Abs 1 Satz 2 StVO stellt nicht auf die bauliche Gestaltung des zu betreuenden Straßenrandes ab
Die österreichische Rechtsordnung kennt keine Bestimmung, die einem Minderjährigen ein Wohnrecht iSe Anspruchs auf Benutzung einer bestimmten Wohnung gegenüber dem Unterhaltspflichtigen einräumt; mangels eines solchen Anspruchs besteht auch ein daraus abgeleiteter Anspruch der Beklagten auf ...
Allgemeine Ausführungen
Die Kosten für die (notwendige) Anschaffung eines Computers sind als Sonderbedarf anzuerkennen, wenn dadurch die schulische Ausbildung des Unterhaltsberechtigten gefördert wird; der Umstand, dass der Computer zu Hause steht und auch von der Mutter mitbenützt werden könnte, rechtfertigt keine ...
Schließen Ehegatten iZm einem Verfahren zur einvernehmlichen Scheidung eine vermögensrechtliche Vereinbarung, die im Falle der Scheidung gelten soll, ergibt die Vertragsauslegung idR, dass bei Scheitern einer solchen einvernehmlichen Scheidung die Vereinbarung mangels Bedingungseintritts keine ...
Eine Veränderung des bisherigen Wegverlaufs durch den Servitutsverpflichteten kommt bei nachträglicher wesentlicher Änderung der Umstände in Frage, solange der Servitutszweck nicht beeinträchtigt wird
Der Umstand, dass der Angehörige bei Willenseinigung über den Übergang der Mietrechte noch nicht volljährig war und die Mietrechtsübernahme somit der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedurft hätte, schadet nicht, da der volljährig Gewordene den Mangel der schwebenden Unwirksamkeit des ...
Wird einem Konsumenten ohne sachlichen Grund eine spezielle Zahlungsart dadurch aufgezwungen, dass Leistungen auf andere Art nicht schuldbefreiend sind, so ist eine gröbliche Benachteiligung zu bejahen
Die Anrainerpflicht des § 93 Abs 1 Satz 2 StVO stellt nicht auf die bauliche Gestaltung des zu betreuenden Straßenrandes ab
Schließen Ehegatten iZm einem Verfahren zur einvernehmlichen Scheidung eine vermögensrechtliche Vereinbarung, die im Falle der Scheidung gelten soll, ergibt die Vertragsauslegung idR, dass bei Scheitern einer solchen einvernehmlichen Scheidung die Vereinbarung mangels Bedingungseintritts keine ...
Die österreichische Rechtsordnung kennt keine Bestimmung, die einem Minderjährigen ein Wohnrecht iSe Anspruchs auf Benutzung einer bestimmten Wohnung gegenüber dem Unterhaltspflichtigen einräumt; mangels eines solchen Anspruchs besteht auch ein daraus abgeleiteter Anspruch der Beklagten auf ...
Eine Veränderung des bisherigen Wegverlaufs durch den Servitutsverpflichteten kommt bei nachträglicher wesentlicher Änderung der Umstände in Frage, solange der Servitutszweck nicht beeinträchtigt wird
Allgemeine Ausführungen
Der Umstand, dass der Angehörige bei Willenseinigung über den Übergang der Mietrechte noch nicht volljährig war und die Mietrechtsübernahme somit der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung bedurft hätte, schadet nicht, da der volljährig Gewordene den Mangel der schwebenden Unwirksamkeit des ...
Die Kosten für die (notwendige) Anschaffung eines Computers sind als Sonderbedarf anzuerkennen, wenn dadurch die schulische Ausbildung des Unterhaltsberechtigten gefördert wird; der Umstand, dass der Computer zu Hause steht und auch von der Mutter mitbenützt werden könnte, rechtfertigt keine ...
Wird einem Konsumenten ohne sachlichen Grund eine spezielle Zahlungsart dadurch aufgezwungen, dass Leistungen auf andere Art nicht schuldbefreiend sind, so ist eine gröbliche Benachteiligung zu bejahen

