Die Frist des § 1111 ABGB beginnt mit der "Zurückstellung des Bestandstückes" zu laufen; im Fall einer Räumungsexekution muss auf den Zeitpunkt ihrer Beendigung abgestellt werden
Ob die Erklärung des letzten Willens frei und mit Überlegung geschieht, muss von Gericht oder Notar geprüft werden; dieser Vorgang ist dem Protokoll über die Erklärung des letzten Willens in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Testamentserrichtung beizurücken
Ein abwesender Kassenvertragsarzt haftet für ein Fehlverhalten des in seinem Auftrag in seiner Ordination tätigen Vertreters als Erfüllungsgehilfen, sofern ein die Ordination aufsuchender Patient vor der Behandlung über einen Vertretungsfall aufgrund eines mit dem Vertreter abzuschließenden ...
Bei Uneinigkeit zwischen den Personen, denen gemeinschaftlich die Rechte nach § 810 ABGB zukommen, ist die Benützung und Verwaltung der Verlassenschaft zu widerrufen, neu zu regeln und erforderlichenfalls ein Verlassenschaftskurator zu bestellen, dessen Bestellung alle sonstigen ...
Die Veräußerung einer im Eigentum der Verlassenschaft stehenden Liegenschaft iSd § 810 Abs 2 ABGB, die vor Einantwortung zur Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs erfolgt und nicht dem ordentlichen Wirtschaftsbetrieb zugehörig ist, erfodert eine Genehmigung durch das Verlassenschaftsgericht
Entscheidend für das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs ist nicht, ob ein Studium in der Vergangenheit mit ausreichender Intensität betrieben wurde, sondern ob im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt diese Voraussetzung zu bejahen ist
Die in der Klausel B. 18.7. UVB 2002 vom Versicherer in die AGBs aufgenommene unbegrenzte Kostentragungspflicht ist für den Versicherungsnehmer gröblich benachteiligend nach § 879 Abs 3 ABGB und damit nichtig, weil sie dessen Rechtsposition zu seinem Nachteil gegenüber der gerichtlichen ...
Allgemeine Ausführungen
Die Frist des § 1111 ABGB beginnt mit der "Zurückstellung des Bestandstückes" zu laufen; im Fall einer Räumungsexekution muss auf den Zeitpunkt ihrer Beendigung abgestellt werden
Die Veräußerung einer im Eigentum der Verlassenschaft stehenden Liegenschaft iSd § 810 Abs 2 ABGB, die vor Einantwortung zur Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs erfolgt und nicht dem ordentlichen Wirtschaftsbetrieb zugehörig ist, erfodert eine Genehmigung durch das Verlassenschaftsgericht
Ob die Erklärung des letzten Willens frei und mit Überlegung geschieht, muss von Gericht oder Notar geprüft werden; dieser Vorgang ist dem Protokoll über die Erklärung des letzten Willens in einem zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit der Testamentserrichtung beizurücken
Entscheidend für das Bestehen eines Unterhaltsanspruchs ist nicht, ob ein Studium in der Vergangenheit mit ausreichender Intensität betrieben wurde, sondern ob im maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt diese Voraussetzung zu bejahen ist
Ein abwesender Kassenvertragsarzt haftet für ein Fehlverhalten des in seinem Auftrag in seiner Ordination tätigen Vertreters als Erfüllungsgehilfen, sofern ein die Ordination aufsuchender Patient vor der Behandlung über einen Vertretungsfall aufgrund eines mit dem Vertreter abzuschließenden ...
Die in der Klausel B. 18.7. UVB 2002 vom Versicherer in die AGBs aufgenommene unbegrenzte Kostentragungspflicht ist für den Versicherungsnehmer gröblich benachteiligend nach § 879 Abs 3 ABGB und damit nichtig, weil sie dessen Rechtsposition zu seinem Nachteil gegenüber der gerichtlichen ...
Bei Uneinigkeit zwischen den Personen, denen gemeinschaftlich die Rechte nach § 810 ABGB zukommen, ist die Benützung und Verwaltung der Verlassenschaft zu widerrufen, neu zu regeln und erforderlichenfalls ein Verlassenschaftskurator zu bestellen, dessen Bestellung alle sonstigen ...
Allgemeine Ausführungen

