Ist die Durchführung weiterer Ermittlungsschritte im Hinblick auf das Fehlen einer gewissen Verurteilungswahrscheinlichkeit aus strafrechtlicher Sicht zwecklos, besteht auch keine Verpflichtung, solche Erhebungen zum Zweck der Verfolgung ziviler Ansprüche zu veranlassen
Erklärt ein nach Anerbenrecht berufener Anerbe, die Erbschaft nicht antreten zu wollen, muss dies keinen generellen Verzicht auf dessen Ansprüche bedeuten, sondern kann auch zugunsten dessen Nachkommen erfolgen
Der Tatbestand des § 46a Abs 2 MRG ist nur erfüllt, wenn das gesamte Mietverhältnis durch den Tod des Hauptmieters auf dessen Rechtsnachfolger übergeht und nicht auch schon dann, wenn dies nur auf einen von mehreren Mitmietern zutrifft
Die Begründung von Wohnungseigentum an materiellen Anteilen ist unzulässig
Um die Gefahr einer unzumutbaren Ausweitung der Haftung für psychische Schäden einzugrenzen, ist ua zu unterscheiden, ob der Geschädigte am Unfall unmittelbar beteiligt oder ob er bloßer Beobachter des Unfallgeschehens oder Empfänger der Nachricht vom Tod bzw einer "schwersten" Verletzung eines ...
Die Wirksamkeit einer bedingten Zinsanpassungsklausel ist nach den im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung geltenden Vorschriften zu beurteilen
Die von § 6 Abs 4, dritter Satz MaklerG geforderte unverzügliche Aufklärung kann nur dahin interpretiert werden, dass den Makler diese Pflicht vor Aufnahme seiner Tätigkeit gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich einer ihm nahestehenden Person trifft
Die Absicht der Wohnungseigentümer, gegen einen anderen Wohnungseigentümer einen Rechtsstreit zu führen einschließlich der dazu erforderlichen Beschlussfassung, stellt keinen Vertrag zu Lasten Dritter dar
Ist die Durchführung weiterer Ermittlungsschritte im Hinblick auf das Fehlen einer gewissen Verurteilungswahrscheinlichkeit aus strafrechtlicher Sicht zwecklos, besteht auch keine Verpflichtung, solche Erhebungen zum Zweck der Verfolgung ziviler Ansprüche zu veranlassen
Um die Gefahr einer unzumutbaren Ausweitung der Haftung für psychische Schäden einzugrenzen, ist ua zu unterscheiden, ob der Geschädigte am Unfall unmittelbar beteiligt oder ob er bloßer Beobachter des Unfallgeschehens oder Empfänger der Nachricht vom Tod bzw einer "schwersten" Verletzung eines ...
Erklärt ein nach Anerbenrecht berufener Anerbe, die Erbschaft nicht antreten zu wollen, muss dies keinen generellen Verzicht auf dessen Ansprüche bedeuten, sondern kann auch zugunsten dessen Nachkommen erfolgen
Die Wirksamkeit einer bedingten Zinsanpassungsklausel ist nach den im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung geltenden Vorschriften zu beurteilen
Der Tatbestand des § 46a Abs 2 MRG ist nur erfüllt, wenn das gesamte Mietverhältnis durch den Tod des Hauptmieters auf dessen Rechtsnachfolger übergeht und nicht auch schon dann, wenn dies nur auf einen von mehreren Mitmietern zutrifft
Die von § 6 Abs 4, dritter Satz MaklerG geforderte unverzügliche Aufklärung kann nur dahin interpretiert werden, dass den Makler diese Pflicht vor Aufnahme seiner Tätigkeit gegenüber dem Auftraggeber hinsichtlich einer ihm nahestehenden Person trifft
Die Begründung von Wohnungseigentum an materiellen Anteilen ist unzulässig
Die Absicht der Wohnungseigentümer, gegen einen anderen Wohnungseigentümer einen Rechtsstreit zu führen einschließlich der dazu erforderlichen Beschlussfassung, stellt keinen Vertrag zu Lasten Dritter dar

