Ist nur ein Teil der Liegenschaft mit einem Vorkaufsrecht belastet und wird das gesamte Grundstück veräußert oder wird die mit dem Vorkaufsrecht belastete Sache mit anderen - unbelasteten - Sachen zu einem Gesamtkaufpreis veräußert, ist der Vorkaufsfall grundsätzlich auf den belasteten ...
Die Zusammenlegung von Grundstücken führt zum Erlöschen der Grunddienstbarkeit, auch wenn nur das dienende Grundstück beteiligt ist
Eine Verkaufsvollmacht, die sich nicht ausschließlich und eindeutig auf bereits fällige Forderungen bezieht, ist nicht zulässig
Die Dienstbarkeit, über ein fremdes Grundstück fahren zu dürfen, wird durch den Transport dritter Personen nicht in unzulässiger Weise erweitert
Das Veräußerungs- und Belastungsverbot als solches ist kein Vermögensobjekt, sondern ein nicht verwertbares, höchstpersönliches Recht, das mit dem Tod des Verbotsbelasteten sofort erlischt und nicht erst mit der Einantwortung von dessen Nachlass
Das UbG stellt die gerichtliche Kontrolle an untergebrachten Kranken, die nicht einsichtsfähig und nicht vertreten sind, sicher
Besteht ein Verbot zur Nutzung einer Weganlage ist bei der Mitfahrt in einem Fahrzeug zu unterscheiden, ob dem Fahrzeuglenker ein Benutzungsrecht zustand oder nicht und in wessen Interesse die Fahrt erfolgte
§ 17 Abs 1 WGG normiert einen gesetzlichen Kondiktionsanspruch; dieser unterliegt der dreißigjährigen Verjährungsfrist
Ist nur ein Teil der Liegenschaft mit einem Vorkaufsrecht belastet und wird das gesamte Grundstück veräußert oder wird die mit dem Vorkaufsrecht belastete Sache mit anderen - unbelasteten - Sachen zu einem Gesamtkaufpreis veräußert, ist der Vorkaufsfall grundsätzlich auf den belasteten ...
Das Veräußerungs- und Belastungsverbot als solches ist kein Vermögensobjekt, sondern ein nicht verwertbares, höchstpersönliches Recht, das mit dem Tod des Verbotsbelasteten sofort erlischt und nicht erst mit der Einantwortung von dessen Nachlass
Die Zusammenlegung von Grundstücken führt zum Erlöschen der Grunddienstbarkeit, auch wenn nur das dienende Grundstück beteiligt ist
Das UbG stellt die gerichtliche Kontrolle an untergebrachten Kranken, die nicht einsichtsfähig und nicht vertreten sind, sicher
Eine Verkaufsvollmacht, die sich nicht ausschließlich und eindeutig auf bereits fällige Forderungen bezieht, ist nicht zulässig
Besteht ein Verbot zur Nutzung einer Weganlage ist bei der Mitfahrt in einem Fahrzeug zu unterscheiden, ob dem Fahrzeuglenker ein Benutzungsrecht zustand oder nicht und in wessen Interesse die Fahrt erfolgte
Die Dienstbarkeit, über ein fremdes Grundstück fahren zu dürfen, wird durch den Transport dritter Personen nicht in unzulässiger Weise erweitert
§ 17 Abs 1 WGG normiert einen gesetzlichen Kondiktionsanspruch; dieser unterliegt der dreißigjährigen Verjährungsfrist

