Kann die richtige Grenze nicht ermittelt werden, muss sie neu festgesetzt werden; eine Beweislastumkehr, nach der der Beklagte einen vom Grenzverlauf "nach Mappe beziehungsweise Kataster abweichenden Eigentumsgrenzverlauf" unter Beweis zu stellen hätte, findet nicht statt
Die Frage, ob ein mehrtägiger Aufenthalt des Unfallopfers auf der Intensivstation bis zu dessen Tod einen Einfluss auf die Höhe des Trauerschmerzengelds hat, ist im Einzelfall danach zu lösen, ob diese Situation zu einer Erhöhung des Seelenschmerzes geführt hat
Die Selbstverwaltung durch einzelne Wohnungseigentümer stellt keine Verwaltung iSd §§ 19 f WEG dar
Der Umstand, dass ein bestimmter Zustand bereits seit längerer Zeit besteht, schließt zwar die Anwendung des § 364 Abs 3 ABGB nicht aus, ist aber im Rahmen der nach dieser Bestimmung vorzunehmenden Interessensabwägung zu berücksichtigen
Der Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht richtet sich allein nach den persönlichen Verhältnissen des anwesenden Obsorgeberechtigten
Ist der mutmaßliche Wille des Patienten nicht feststellbar, gilt im Zweifel der Wille, durch die medizinische Behandlung weiterzuleben; in einem solchen Fall ist dann passive regelmäßig ebenso strafbar wie direkte aktive Sterbehilfe; im Anwendungsbereich des § 540 1. Fall ABGB ist dann aber vom ...
Die Widmung von Wohnungseigentum ist nicht an ein Schriftformgebot geknüpft und kann daher auch schlüssig zustande kommen bzw mündlich vereinbart werden
Zu den Schutz- und Sorgfaltspflichten gehört die Warnpflicht und Informationspflicht des Bestellers über gefährliche Umstände, soferne mögliche Gefahrenquellen nicht überhaupt beseitigt werden können
Kann die richtige Grenze nicht ermittelt werden, muss sie neu festgesetzt werden; eine Beweislastumkehr, nach der der Beklagte einen vom Grenzverlauf "nach Mappe beziehungsweise Kataster abweichenden Eigentumsgrenzverlauf" unter Beweis zu stellen hätte, findet nicht statt
Der Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht richtet sich allein nach den persönlichen Verhältnissen des anwesenden Obsorgeberechtigten
Die Frage, ob ein mehrtägiger Aufenthalt des Unfallopfers auf der Intensivstation bis zu dessen Tod einen Einfluss auf die Höhe des Trauerschmerzengelds hat, ist im Einzelfall danach zu lösen, ob diese Situation zu einer Erhöhung des Seelenschmerzes geführt hat
Ist der mutmaßliche Wille des Patienten nicht feststellbar, gilt im Zweifel der Wille, durch die medizinische Behandlung weiterzuleben; in einem solchen Fall ist dann passive regelmäßig ebenso strafbar wie direkte aktive Sterbehilfe; im Anwendungsbereich des § 540 1. Fall ABGB ist dann aber vom ...
Die Selbstverwaltung durch einzelne Wohnungseigentümer stellt keine Verwaltung iSd §§ 19 f WEG dar
Die Widmung von Wohnungseigentum ist nicht an ein Schriftformgebot geknüpft und kann daher auch schlüssig zustande kommen bzw mündlich vereinbart werden
Der Umstand, dass ein bestimmter Zustand bereits seit längerer Zeit besteht, schließt zwar die Anwendung des § 364 Abs 3 ABGB nicht aus, ist aber im Rahmen der nach dieser Bestimmung vorzunehmenden Interessensabwägung zu berücksichtigen
Zu den Schutz- und Sorgfaltspflichten gehört die Warnpflicht und Informationspflicht des Bestellers über gefährliche Umstände, soferne mögliche Gefahrenquellen nicht überhaupt beseitigt werden können

