Während unter sexuellem Verhalten jene Verhaltensweisen zu verstehen sind, die auf den körperlich sexuellen Bereich abzielen, sind unter geschlechtsbezogenem Verhalten jene Verhaltensweisen zu subsumieren, welche die Betroffenen objektiv aufgrund ihres Geschlechts belästigen/diskriminieren, die ...
Allgemeine Ausführungen (sowie iZm Schwimmbädern)
Allgemeine Ausführungen
Führt der Arbeitsplatzwechsel zu einer Einsparung von Aufwendungen, sind diese bei der Berechnung des Verdienstentgangs zu berücksichtigen
Bei der Bemessung der Höhe des immateriellen Schadenersatzes ist insbesondere auf die Dauer der Diskriminierung und die Erheblichkeit der Beeinträchtigung Bedacht zu nehmen
Der Patientenanwalt ist auch nach dem Tod des Kranken legitimiert, die Prüfung der Zulässigkeit der Heilbehandlung zu beantragen, wenn ein Konnex zum eingetretenen Tod vermutet wird
Allgemeine Ausführungen
Art 13 lit b HKÜ ist eng auszulegen
Während unter sexuellem Verhalten jene Verhaltensweisen zu verstehen sind, die auf den körperlich sexuellen Bereich abzielen, sind unter geschlechtsbezogenem Verhalten jene Verhaltensweisen zu subsumieren, welche die Betroffenen objektiv aufgrund ihres Geschlechts belästigen/diskriminieren, die ...
Bei der Bemessung der Höhe des immateriellen Schadenersatzes ist insbesondere auf die Dauer der Diskriminierung und die Erheblichkeit der Beeinträchtigung Bedacht zu nehmen
Allgemeine Ausführungen (sowie iZm Schwimmbädern)
Der Patientenanwalt ist auch nach dem Tod des Kranken legitimiert, die Prüfung der Zulässigkeit der Heilbehandlung zu beantragen, wenn ein Konnex zum eingetretenen Tod vermutet wird
Allgemeine Ausführungen
Allgemeine Ausführungen
Führt der Arbeitsplatzwechsel zu einer Einsparung von Aufwendungen, sind diese bei der Berechnung des Verdienstentgangs zu berücksichtigen
Art 13 lit b HKÜ ist eng auszulegen

