§ 7 Abs 2 UVG ist so zu verstehen, dass der Verweis auf eine Haft nach § 4 Z 3 UVG nicht die Beschränkung auf eine Haft im Inland in sich trägt
Der Risikoausschluss des Art 8 Punkt 2. der AHVB 2004 schließt sowohl Schäden, die unmittelbar durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen der beförderten Sachen entstanden sind, als auch Folgeschäden, die auf die Beschädigung (usw) transportierter Sachen zurückzuführen sind, ein
Der Schutz des § 1328a ABGB kommt auch Personen zu, die in der Öffentlichkeit bekannt sind
Die nachträgliche Begründung von Wohnungseigentum im Falle eines bereits die gesamte Liegenschaft erfassenden verbücherten Bestandrechts berechtigt zur Klage auf Einwilligung in die Löschung
Der in § 279 ABGB vorgesehene "Stufenbau" ist bei der Sachwalterbestellung einzuhalten
Die Befreiung von der Leistungspflicht tritt nur ein, wenn dem Haftpflichtversicherer der Nachweis der relativen Fahruntüchtigkeit gelingt
Ein Micro-Scooter ist ein "vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmtes Kleinfahrzeug" iSd § 2 Abs 1 Z 19 StVO
Der Anfechtungsgrund des § 24 Abs 6 WEG kommt nur dann zur Anwendung, wenn er für das Beschlussergebnis kausal gewesen ist
§ 7 Abs 2 UVG ist so zu verstehen, dass der Verweis auf eine Haft nach § 4 Z 3 UVG nicht die Beschränkung auf eine Haft im Inland in sich trägt
Der in § 279 ABGB vorgesehene "Stufenbau" ist bei der Sachwalterbestellung einzuhalten
Der Risikoausschluss des Art 8 Punkt 2. der AHVB 2004 schließt sowohl Schäden, die unmittelbar durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen der beförderten Sachen entstanden sind, als auch Folgeschäden, die auf die Beschädigung (usw) transportierter Sachen zurückzuführen sind, ein
Die Befreiung von der Leistungspflicht tritt nur ein, wenn dem Haftpflichtversicherer der Nachweis der relativen Fahruntüchtigkeit gelingt
Der Schutz des § 1328a ABGB kommt auch Personen zu, die in der Öffentlichkeit bekannt sind
Ein Micro-Scooter ist ein "vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmtes Kleinfahrzeug" iSd § 2 Abs 1 Z 19 StVO
Die nachträgliche Begründung von Wohnungseigentum im Falle eines bereits die gesamte Liegenschaft erfassenden verbücherten Bestandrechts berechtigt zur Klage auf Einwilligung in die Löschung
Der Anfechtungsgrund des § 24 Abs 6 WEG kommt nur dann zur Anwendung, wenn er für das Beschlussergebnis kausal gewesen ist

