Bürgschaftserklärungen sind restriktiv auszulegen; hat sich der Bürge nicht damit einverstanden erklärt, dass von Gläubiger und Hauptschuldner vorgenommene Änderungen der gesicherten Schuld auch ihm gegenüber wirksam werden, so kann Derartiges nicht unterstellt werden
§ 26 BBG schafft keine vom allgemeinen Haftpflichtrecht abweichende sondergesetzliche Regelung
Der Unterhaltspflichtige muss bei der Feststellung seiner Einkommensverhältnisse mitwirken, widrigens sein Einkommen nach freier Würdigung geschätzt und bei Erledigung von Anträgen auf Änderung der bisherigen Unterhaltsfestsetzung von den bisherigen Einkommensverhältnissen ausgegangen werden ...
Die sich aus den §§ 16 und 34 WEG ergebenden Rechte stehen auch dem Wohnungseigentumsbewerber zu
Auf die Ungültigkeit eines gem § 916 ABGB nichtigen Scheingeschäftes kann sich auch der Dritte berufen
Für die Zuerkennung von Trauerschmerzengeld ist die intensive Gefühlsgemeinschaft maßgeblich, wie sie zwischen nächsten Angehörigen typischerweise besteht
Zu den gemeinschaftsbezogenen Interessen eines Wohnungseigentümers gehört auch sein Individualrecht auf Einberufung und Abhaltung von Eigentümerversammlungen nach § 25 WEG oder Einleitung eines sonst erforderlichen Willensbildungsverfahrens innerhalb der Gemeinschaft; deshalb hat der Verwalter ...
Der Einsatz dritter Personen bei der Pflege und Erziehung von Kindern befreit den Obsorgeberechtigten nicht von seiner Mitteilungs- und Ersatzpflicht
Bürgschaftserklärungen sind restriktiv auszulegen; hat sich der Bürge nicht damit einverstanden erklärt, dass von Gläubiger und Hauptschuldner vorgenommene Änderungen der gesicherten Schuld auch ihm gegenüber wirksam werden, so kann Derartiges nicht unterstellt werden
Auf die Ungültigkeit eines gem § 916 ABGB nichtigen Scheingeschäftes kann sich auch der Dritte berufen
§ 26 BBG schafft keine vom allgemeinen Haftpflichtrecht abweichende sondergesetzliche Regelung
Für die Zuerkennung von Trauerschmerzengeld ist die intensive Gefühlsgemeinschaft maßgeblich, wie sie zwischen nächsten Angehörigen typischerweise besteht
Der Unterhaltspflichtige muss bei der Feststellung seiner Einkommensverhältnisse mitwirken, widrigens sein Einkommen nach freier Würdigung geschätzt und bei Erledigung von Anträgen auf Änderung der bisherigen Unterhaltsfestsetzung von den bisherigen Einkommensverhältnissen ausgegangen werden ...
Zu den gemeinschaftsbezogenen Interessen eines Wohnungseigentümers gehört auch sein Individualrecht auf Einberufung und Abhaltung von Eigentümerversammlungen nach § 25 WEG oder Einleitung eines sonst erforderlichen Willensbildungsverfahrens innerhalb der Gemeinschaft; deshalb hat der Verwalter ...
Die sich aus den §§ 16 und 34 WEG ergebenden Rechte stehen auch dem Wohnungseigentumsbewerber zu
Der Einsatz dritter Personen bei der Pflege und Erziehung von Kindern befreit den Obsorgeberechtigten nicht von seiner Mitteilungs- und Ersatzpflicht

