Zwar hat nach der Verkehrsauffassung eine Due Diligence-Prüfung keine „Bewertungsleistungen“ zu umfassen und der Kläger wollte eine „echte“ Unternehmensbewertung aus Kostengründen nicht, jedoch ist die Aussage im Bericht über den Ertragswert ohne weitere Aufklärung zumindest ...
Bei der Begehung einer Verwaltungsübertretung durch Unterlassung ist zur Konkretisierung des Tatvorwurfes die individualisierte Beschreibung jener Handlungen im Spruch erforderlich, die der Täter hätte setzen müssen und nach Ansicht der Behörde rechtswidriger Weise nicht gesetzt hat
Hat ein Antragsteller bereits Revision erhoben, wird dieser Verfahrensschritt weder durch die Bewilligung noch die Versagung der Verfahrenshilfe beseitigt; die Revisionsfrist wird in solchen Fällen durch die Einbringung des Verfahrenshilfeantrags auch nicht gehemmt
Die fehlerhafte Bezeichnung einer Person als Empfänger in der Zustellverfügung kann nach der Rsp des VwGH nicht heilen; ein mangelhafter und dementsprechend gesetzwidriger Zustellvorgang steht einer rechtswirksamen Zustellung entgegen
Bei der Schadensverursachung durch summierte Einwirkungen bedarf es jeder (Teil-)Ursache, um den (gesamten) Schaden herbeizuführen; soweit die Anteile nicht feststellbar sind, kommt es zur Aufteilung des Schadens 1 : 1
Bei mehreren unter einem einzigen gesetzlichen Tatbestand subsumierbaren Verhaltensweisen genügt die Anführung der verba legalia der durch die Tat verletzten Verwaltungsvorschrift nicht dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG
Ein zweiter Zustellversuch ist seit dem Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007 im Gesetz nicht vorgesehen (Aufhebung des § 21 Abs 2 ZustG)
Aktuelle Regierungsvorlagen, Gesetzesinitiativen und Ministerialentwürfe
Zwar hat nach der Verkehrsauffassung eine Due Diligence-Prüfung keine „Bewertungsleistungen“ zu umfassen und der Kläger wollte eine „echte“ Unternehmensbewertung aus Kostengründen nicht, jedoch ist die Aussage im Bericht über den Ertragswert ohne weitere Aufklärung zumindest ...
Bei der Schadensverursachung durch summierte Einwirkungen bedarf es jeder (Teil-)Ursache, um den (gesamten) Schaden herbeizuführen; soweit die Anteile nicht feststellbar sind, kommt es zur Aufteilung des Schadens 1 : 1
Bei der Begehung einer Verwaltungsübertretung durch Unterlassung ist zur Konkretisierung des Tatvorwurfes die individualisierte Beschreibung jener Handlungen im Spruch erforderlich, die der Täter hätte setzen müssen und nach Ansicht der Behörde rechtswidriger Weise nicht gesetzt hat
Bei mehreren unter einem einzigen gesetzlichen Tatbestand subsumierbaren Verhaltensweisen genügt die Anführung der verba legalia der durch die Tat verletzten Verwaltungsvorschrift nicht dem Konkretisierungsgebot des § 44a Z 1 VStG
Hat ein Antragsteller bereits Revision erhoben, wird dieser Verfahrensschritt weder durch die Bewilligung noch die Versagung der Verfahrenshilfe beseitigt; die Revisionsfrist wird in solchen Fällen durch die Einbringung des Verfahrenshilfeantrags auch nicht gehemmt
Ein zweiter Zustellversuch ist seit dem Verwaltungsverfahrens- und Zustellrechtsänderungsgesetz 2007 im Gesetz nicht vorgesehen (Aufhebung des § 21 Abs 2 ZustG)
Die fehlerhafte Bezeichnung einer Person als Empfänger in der Zustellverfügung kann nach der Rsp des VwGH nicht heilen; ein mangelhafter und dementsprechend gesetzwidriger Zustellvorgang steht einer rechtswirksamen Zustellung entgegen
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