Es besteht keine gesetzliche Grundlage für eine Gleichstellung von Miteigentum mit angemerkter Benützungsregelung und Wohnungseigentum
Eine Verbindung iSd Art 4.2.2 AHVB 1999 setzt voraus, dass eine Trennung der zu einer neuen Sache verbundenen Produkte aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich ist
Hat sich der regresspflichtige Schuldner trotz Streitverkündung nicht am Prozess zwischen dem Gläubiger und dem in Anspruch genommenen Schuldner beteiligt, so ist anzunehmen, dass er die Prozessführung durch diesen als auch seinem Interesse dienend betrachtet; er hat dann ab dem Zeitpunkt der ...
Die Bestimmung des § 26 Abs 1 MRG idF des 3. WÄG ist auf Untermietverträge, die vor dem 01.03.1994 geschlossen wurden, nicht anzuwenden
Die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäfts durch den Rechtsnachfolger eines Liegenschaftseigentümers zählt nicht zu den Aufgaben des Grundbuchgerichts
Nach dem Tod des Erblassers ist die Schenkung auf den Todesfall jedenfalls als Vermächtnis zu behandeln
Es sind allfällige im Zuge der Schadensbehebung durch den Herstellungsgehilfen verursachte weitere Schäden auch dem Erstschädiger zuzurechnen
Legalservituten entfalten absolute Wirkung und sind daher im Grundbuch lediglich ersichtlich zu machen, sofern eine solche Eintragung ausdrücklich vorgeschrieben ist
Es besteht keine gesetzliche Grundlage für eine Gleichstellung von Miteigentum mit angemerkter Benützungsregelung und Wohnungseigentum
Die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäfts durch den Rechtsnachfolger eines Liegenschaftseigentümers zählt nicht zu den Aufgaben des Grundbuchgerichts
Eine Verbindung iSd Art 4.2.2 AHVB 1999 setzt voraus, dass eine Trennung der zu einer neuen Sache verbundenen Produkte aus tatsächlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr möglich ist
Nach dem Tod des Erblassers ist die Schenkung auf den Todesfall jedenfalls als Vermächtnis zu behandeln
Hat sich der regresspflichtige Schuldner trotz Streitverkündung nicht am Prozess zwischen dem Gläubiger und dem in Anspruch genommenen Schuldner beteiligt, so ist anzunehmen, dass er die Prozessführung durch diesen als auch seinem Interesse dienend betrachtet; er hat dann ab dem Zeitpunkt der ...
Es sind allfällige im Zuge der Schadensbehebung durch den Herstellungsgehilfen verursachte weitere Schäden auch dem Erstschädiger zuzurechnen
Die Bestimmung des § 26 Abs 1 MRG idF des 3. WÄG ist auf Untermietverträge, die vor dem 01.03.1994 geschlossen wurden, nicht anzuwenden
Legalservituten entfalten absolute Wirkung und sind daher im Grundbuch lediglich ersichtlich zu machen, sofern eine solche Eintragung ausdrücklich vorgeschrieben ist

