Die Ungültigkeit wirkt nach herrschender Ansicht nicht von selbst, sondern bedarf einer entsprechenden richterlichen Ungültigkeitserklärung
Zuschüsse an den Dienstgeber, die dem Erhalt des Arbeitsplatzes dienen, sind zum Anspruch auf Verdienstentgang sachlich kongruent
Soweit kein über ein Nutzungsrecht hinausgehendes Anwartschaftsrecht an einer Wohnung eingeräumt wird, ist die Regelung des § 27 Abs 1 Z 1 MRG anzuwenden
Die Zusage der Anonymität beeinträchtigt die zur Beschlussfassung erforderliche Willensbildung der Eigentümergemeinschaft und führt daher zur Rechtsunwirksamkeit der gefassten Beschlüsse
Eine Anscheinsvollmacht setzt voraus, dass Umstände vorliegen, die geeignet sind, im Dritten den begründeten Glauben an die Berechtigung des Vertreters zum Abschluss des beabsichtigten Geschäftes zu erwecken
Die Einrichtung, in der ein Beschuldigter über Anbot der Staatsanwaltschaft gemeinnützige Leistungen im Zuge der diversionellen Erledigung eines Strafverfahrens erbringt, wird nicht im Rahmen der Hoheitsverwaltung tätig
Im Verfahren über die Anmerkung der Klage nach § 27 Abs 2 WEG ist ein Ruhen des Verfahrens ausgeschlossen
Die Frage, welchem der Anbote zur Durchführung baulicher Maßnahmen der Vorzug zu geben ist, bedarf keiner Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft
Die Ungültigkeit wirkt nach herrschender Ansicht nicht von selbst, sondern bedarf einer entsprechenden richterlichen Ungültigkeitserklärung
Eine Anscheinsvollmacht setzt voraus, dass Umstände vorliegen, die geeignet sind, im Dritten den begründeten Glauben an die Berechtigung des Vertreters zum Abschluss des beabsichtigten Geschäftes zu erwecken
Zuschüsse an den Dienstgeber, die dem Erhalt des Arbeitsplatzes dienen, sind zum Anspruch auf Verdienstentgang sachlich kongruent
Die Einrichtung, in der ein Beschuldigter über Anbot der Staatsanwaltschaft gemeinnützige Leistungen im Zuge der diversionellen Erledigung eines Strafverfahrens erbringt, wird nicht im Rahmen der Hoheitsverwaltung tätig
Soweit kein über ein Nutzungsrecht hinausgehendes Anwartschaftsrecht an einer Wohnung eingeräumt wird, ist die Regelung des § 27 Abs 1 Z 1 MRG anzuwenden
Im Verfahren über die Anmerkung der Klage nach § 27 Abs 2 WEG ist ein Ruhen des Verfahrens ausgeschlossen
Die Zusage der Anonymität beeinträchtigt die zur Beschlussfassung erforderliche Willensbildung der Eigentümergemeinschaft und führt daher zur Rechtsunwirksamkeit der gefassten Beschlüsse
Die Frage, welchem der Anbote zur Durchführung baulicher Maßnahmen der Vorzug zu geben ist, bedarf keiner Beschlussfassung durch die Eigentümergemeinschaft

