Der Mischunterhalt richtet sich einerseits nach dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten im Ausland, andererseits aber auch nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Österreich; die Luxusgrenze ist dabei aber jedenfalls zu beachten
Der Bestandgeber ist grundsätzlich bis zur Endabwicklung der zu sichernden Vertragsbeziehung berechtigt, aber nicht verpflichtet, allfällige Bestandzinsrückstände während des Bestehens des Bestandsverhältnisses aus der Kaution abzudecken
Die Mitwirkung eines Notars reicht nicht aus, um Bedenken iSd § 94 Abs 1 Z 2 GBG auszuschließen
Ein Bauwerber darf nach Erhalt einer Baubewilligung ausschließlich darauf vertrauen, die Baubehörde habe sein Vorhaben in baurechtlicher Hinsicht für zulässig erklärt; eine Aussage dazu, ob das Vorhaben sonstigen Vorschriften öffentlich - oder privatrechtlicher Natur (etwa ...
Was die Höhe der sog "Luxustangente" anlangt, so hält der Senat die durch Verordnung und Verwaltungspraxis geschaffene Berechnungsmethode auch für die unterhaltsrechtliche Ermittlung des Einkommens des Unterhaltsschuldners für angemessen
Das Kumulierungsverbot wird nicht verletzt, wenn sich die begehrten Eintragungen nicht auf ein- und dieselbe Urkunden stützen oder in mehreren Grundbuchseinlagen erfolgen sollen
Der Beseitigungsanspruch nach § 364 Abs 2 ABGB ist - als Anwendungsfall der negatorischen Eigentumsklage - grundsätzlich nicht verjährbar
Eine durch den Betroffenen erteilte schlichte Vollmacht ohne Vorsorgeverfügung stellt für die Bestellung eines Sachwalters kein Hindernis dar
Der Mischunterhalt richtet sich einerseits nach dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten im Ausland, andererseits aber auch nach dem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen in Österreich; die Luxusgrenze ist dabei aber jedenfalls zu beachten
Was die Höhe der sog "Luxustangente" anlangt, so hält der Senat die durch Verordnung und Verwaltungspraxis geschaffene Berechnungsmethode auch für die unterhaltsrechtliche Ermittlung des Einkommens des Unterhaltsschuldners für angemessen
Der Bestandgeber ist grundsätzlich bis zur Endabwicklung der zu sichernden Vertragsbeziehung berechtigt, aber nicht verpflichtet, allfällige Bestandzinsrückstände während des Bestehens des Bestandsverhältnisses aus der Kaution abzudecken
Das Kumulierungsverbot wird nicht verletzt, wenn sich die begehrten Eintragungen nicht auf ein- und dieselbe Urkunden stützen oder in mehreren Grundbuchseinlagen erfolgen sollen
Die Mitwirkung eines Notars reicht nicht aus, um Bedenken iSd § 94 Abs 1 Z 2 GBG auszuschließen
Der Beseitigungsanspruch nach § 364 Abs 2 ABGB ist - als Anwendungsfall der negatorischen Eigentumsklage - grundsätzlich nicht verjährbar
Ein Bauwerber darf nach Erhalt einer Baubewilligung ausschließlich darauf vertrauen, die Baubehörde habe sein Vorhaben in baurechtlicher Hinsicht für zulässig erklärt; eine Aussage dazu, ob das Vorhaben sonstigen Vorschriften öffentlich - oder privatrechtlicher Natur (etwa ...
Eine durch den Betroffenen erteilte schlichte Vollmacht ohne Vorsorgeverfügung stellt für die Bestellung eines Sachwalters kein Hindernis dar

