§ 59 Abs 2 KFG dritter Ausnahmefall ist analog auch auf die in dieser Gesetzesstelle genannten Gebietskörperschaften, die Verkehrsunternehmen betreiben, anzuwenden
Auf Vorsatz oder grobes Verschulden des Lenkers kommt es bei der Beurteilung der Leistungspflicht des Versicherers grundsätzlich nicht an, wenn dieser nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer ist; dem Versicherungsnehmer ist aber in Bezug auf Obliegenheiten das Verhalten jener zuzurechnen, die er zur ...
Allgemeine Ausführungen
Die Frage, ob ein Mit- oder Wohnungseigentümer, der nicht zugleich "Störer" ist, selbständig wegen nachbarrechtlicher Ansprüche klagsweise belangt werden kann, hängt im Ergebnis davon ab, ob er nach der rechtlichen Ordnung im Innenverhältnis der Gemeinschaft die begehrte Leistung ohne ...
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umfasst bereits Schäden, die grundsätzlich mit der Verwendung des Fahrzeuges im Zusammenhang stehen und ist insofern nicht nur auf den Betrieb beschränkt
Soweit es einem Antrag gem § 18 MRG an Schlüssigkeit mangelt, besteht keine Pflicht, das Verfahren auf Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten mit jenem auf Mietzinserhöhung zu deren Finanzierung zu verbinden
Hat eine Person mehrere Rechtspositionen zulässigerweise inne, entscheidet der Sachantrag darüber, ob die Person als Antragsteller oder Antragsgegner am Verfahren beteiligt ist
Werkvertragsrecht (insbesondere in Entlohnungsfragen) ist grundsätzlich auch nicht hilfsweise anzuwenden; allerdings kann ausnahmsweise im Einzelfall der Vertrag zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Klienten dennoch auch ein Werkvertrag sein, zB über die Erstattung eines Rechtsgutachtens oder ...
§ 59 Abs 2 KFG dritter Ausnahmefall ist analog auch auf die in dieser Gesetzesstelle genannten Gebietskörperschaften, die Verkehrsunternehmen betreiben, anzuwenden
Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung umfasst bereits Schäden, die grundsätzlich mit der Verwendung des Fahrzeuges im Zusammenhang stehen und ist insofern nicht nur auf den Betrieb beschränkt
Auf Vorsatz oder grobes Verschulden des Lenkers kommt es bei der Beurteilung der Leistungspflicht des Versicherers grundsätzlich nicht an, wenn dieser nicht gleichzeitig Versicherungsnehmer ist; dem Versicherungsnehmer ist aber in Bezug auf Obliegenheiten das Verhalten jener zuzurechnen, die er zur ...
Soweit es einem Antrag gem § 18 MRG an Schlüssigkeit mangelt, besteht keine Pflicht, das Verfahren auf Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten mit jenem auf Mietzinserhöhung zu deren Finanzierung zu verbinden
Allgemeine Ausführungen
Hat eine Person mehrere Rechtspositionen zulässigerweise inne, entscheidet der Sachantrag darüber, ob die Person als Antragsteller oder Antragsgegner am Verfahren beteiligt ist
Die Frage, ob ein Mit- oder Wohnungseigentümer, der nicht zugleich "Störer" ist, selbständig wegen nachbarrechtlicher Ansprüche klagsweise belangt werden kann, hängt im Ergebnis davon ab, ob er nach der rechtlichen Ordnung im Innenverhältnis der Gemeinschaft die begehrte Leistung ohne ...
Werkvertragsrecht (insbesondere in Entlohnungsfragen) ist grundsätzlich auch nicht hilfsweise anzuwenden; allerdings kann ausnahmsweise im Einzelfall der Vertrag zwischen einem Rechtsanwalt und seinem Klienten dennoch auch ein Werkvertrag sein, zB über die Erstattung eines Rechtsgutachtens oder ...

