Zu den Erhaltungsarbeiten gehören auch die damit verbundenen vorbereitenden, begleitenden und nachfolgenden Tätigkeiten, sofern diese "abgeleiteten Erhaltungsarbeiten" als "adäquat, sohin notwendig oder zumindest zweckmäßig erachtet werden können"
Ein Vorkaufsrecht kann sich zulässigerweise auch nur auf einzelne Grundstücke eines Grundbuchkörpers erstrecken, muss aber ob der gesamten Liegenschaft ins Grundbuch eingetragen werden
Die Anwendbarkeit des § 1440 ABGB ist, wenn die Verwahrungspflicht nur eine Nebenpflicht ist, auf jene Fälle beschränkt, in denen von vorneherein keine Ansprüche des Schuldners aus dem Rechtsverhältnis zu erwarten sind, also eine "uneingeschränkte Rückgabeerwartung" besteht
Ausnahmsweise kann auch jemand, der nicht Partei des Vertrags ist, Verwender sein, wenn er an der Einbeziehung und Geltung der AGB selbst ein erhebliches Eigeninteresse hat; so etwa, wenn die eigenen wirtschaftlichen Interessen gefördert werden
Die Ablehnung der Vertragsverlängerung durch den Bestandgeber kann auch schon vor Ablauf der Bestandzeit abgegeben werden und erfordert nicht die Erhebung einer Räumungsklage
Die begehrte Einverleibung eines mit dem Liegenschaftseigentümer unmittelbar vereinbarten Wohnungsrechts ist unzulässig, wenn ein vorrangiges Fruchtgenussrecht besteht und eine räumliche Überschneidung der beiden Rechte gegeben ist
Bei Beschädigung von Grundstücken (und Gebäuden) ist, weil Naturalrestitution grundsätzlich auch dann vorzunehmen ist, wenn sie teurer kommt als Geldersatz, zu prüfen, ob ein verständiger Eigentümer in der Lage des Geschädigten die Kosten aufwenden, ob also ein wirtschaftlich vernünftig ...
Die von der beklagten Partei abgegebene Erklärung, in Hinkunft nur nach den neuen AVB vorzugehen, stellt keine einer unbedingten und vollständigen Unterwerfungserklärung gleichwertige Handlung dar
Zu den Erhaltungsarbeiten gehören auch die damit verbundenen vorbereitenden, begleitenden und nachfolgenden Tätigkeiten, sofern diese "abgeleiteten Erhaltungsarbeiten" als "adäquat, sohin notwendig oder zumindest zweckmäßig erachtet werden können"
Die Ablehnung der Vertragsverlängerung durch den Bestandgeber kann auch schon vor Ablauf der Bestandzeit abgegeben werden und erfordert nicht die Erhebung einer Räumungsklage
Ein Vorkaufsrecht kann sich zulässigerweise auch nur auf einzelne Grundstücke eines Grundbuchkörpers erstrecken, muss aber ob der gesamten Liegenschaft ins Grundbuch eingetragen werden
Die begehrte Einverleibung eines mit dem Liegenschaftseigentümer unmittelbar vereinbarten Wohnungsrechts ist unzulässig, wenn ein vorrangiges Fruchtgenussrecht besteht und eine räumliche Überschneidung der beiden Rechte gegeben ist
Die Anwendbarkeit des § 1440 ABGB ist, wenn die Verwahrungspflicht nur eine Nebenpflicht ist, auf jene Fälle beschränkt, in denen von vorneherein keine Ansprüche des Schuldners aus dem Rechtsverhältnis zu erwarten sind, also eine "uneingeschränkte Rückgabeerwartung" besteht
Bei Beschädigung von Grundstücken (und Gebäuden) ist, weil Naturalrestitution grundsätzlich auch dann vorzunehmen ist, wenn sie teurer kommt als Geldersatz, zu prüfen, ob ein verständiger Eigentümer in der Lage des Geschädigten die Kosten aufwenden, ob also ein wirtschaftlich vernünftig ...
Ausnahmsweise kann auch jemand, der nicht Partei des Vertrags ist, Verwender sein, wenn er an der Einbeziehung und Geltung der AGB selbst ein erhebliches Eigeninteresse hat; so etwa, wenn die eigenen wirtschaftlichen Interessen gefördert werden
Die von der beklagten Partei abgegebene Erklärung, in Hinkunft nur nach den neuen AVB vorzugehen, stellt keine einer unbedingten und vollständigen Unterwerfungserklärung gleichwertige Handlung dar

