Ein zusätzlicher Ausgleich neben der Vergütung des Verkehrswerts der enteigneten Sache für das regelmäßig bloß zeitliche Vorziehen einer Steuerbelastung steht dem Enteigneten nicht zu
Die Verpflichtung des Wegehalters, eine gefahrlose Benützung zu gewährleisten, wird nicht dadurch eingeschränkt, dass sich im Bereich des Wegs Einrichtungen befinden, die er nicht selbst errichtet hat
Vom Rückersatz nach § 21 Abs 4 KHVG können nur solche Kosten erfasst sein, deren Aufwendung notwendigerweise mit einer Anspruchsdurchsetzung nach § 21 Abs 1 KHVG in einer solchen Verbindung steht, dass deren Aufwendung "den Umständen nach geboten ist"
Wird nach Auflösung der außerehelichen Lebensgemeinschaft und der häuslichen Gemeinschaft der Unterhaltsbedarf des Kindes gedeckt, steht dem Kind nicht zusätzlich das Recht zu, die Wohnung des Vaters zu benutzen; mangels eines solchen Anspruchs besteht daher auch kein daraus abgeleiteter ...
Ein unentgeltlicher Verzicht ist nur dann anzunehmen, wenn ein darauf gerichteter Wille des Anspruchsberechtigten aus den festgestellten Verhältnissen eindeutig hervorgeht; dabei ist grundsätzlich ein besonders strenger Maßstab anzulegen
Ein unrichtiger ärztlicher Rat im Gefolge einer von einem Dritten verschuldeten Körperverletzung schließt die Adäquanz des Geschehensablaufs nicht aus
Dass dem Unterhaltsberechtigten jedenfalls ein monatlicher Unterhalt in der Höhe zusteht, wie er sich aufgrund der Berechnung nach der sogenannten Differenzmethode ergibt, gilt auch für den Fall von Abschöpfungsbeträgen und von genehmigten Schuldenrückzahlungsraten
Deutet der Lenker eines angehaltenen KFZ anderen Verkehrsteilnehmern, dass er sie die Fahrbahn überqueren lässt, nimmt er auf das Verkehrsgeschehen unmittelbaren Einfluss
Ein zusätzlicher Ausgleich neben der Vergütung des Verkehrswerts der enteigneten Sache für das regelmäßig bloß zeitliche Vorziehen einer Steuerbelastung steht dem Enteigneten nicht zu
Ein unentgeltlicher Verzicht ist nur dann anzunehmen, wenn ein darauf gerichteter Wille des Anspruchsberechtigten aus den festgestellten Verhältnissen eindeutig hervorgeht; dabei ist grundsätzlich ein besonders strenger Maßstab anzulegen
Die Verpflichtung des Wegehalters, eine gefahrlose Benützung zu gewährleisten, wird nicht dadurch eingeschränkt, dass sich im Bereich des Wegs Einrichtungen befinden, die er nicht selbst errichtet hat
Ein unrichtiger ärztlicher Rat im Gefolge einer von einem Dritten verschuldeten Körperverletzung schließt die Adäquanz des Geschehensablaufs nicht aus
Vom Rückersatz nach § 21 Abs 4 KHVG können nur solche Kosten erfasst sein, deren Aufwendung notwendigerweise mit einer Anspruchsdurchsetzung nach § 21 Abs 1 KHVG in einer solchen Verbindung steht, dass deren Aufwendung "den Umständen nach geboten ist"
Dass dem Unterhaltsberechtigten jedenfalls ein monatlicher Unterhalt in der Höhe zusteht, wie er sich aufgrund der Berechnung nach der sogenannten Differenzmethode ergibt, gilt auch für den Fall von Abschöpfungsbeträgen und von genehmigten Schuldenrückzahlungsraten
Wird nach Auflösung der außerehelichen Lebensgemeinschaft und der häuslichen Gemeinschaft der Unterhaltsbedarf des Kindes gedeckt, steht dem Kind nicht zusätzlich das Recht zu, die Wohnung des Vaters zu benutzen; mangels eines solchen Anspruchs besteht daher auch kein daraus abgeleiteter ...
Deutet der Lenker eines angehaltenen KFZ anderen Verkehrsteilnehmern, dass er sie die Fahrbahn überqueren lässt, nimmt er auf das Verkehrsgeschehen unmittelbaren Einfluss

