Der Tod des Nutzungsberechtigten beendet den Nutzungsvertrag nicht, sodass die zur Erbfolge berufenen Personen das Bestandobjekt zulässigerweise benutzen
Wird der Rechtserwerb von einer aufschiebenden Bedingung, insbesondere der Erbringung einer Gegenleistung abhängig gemacht, ist für die Einverleibung auch der Eintritt der Bedingung urkundlich nachzuweisen; der Eintritt einer solchen Bedingung ist durch eine den Vorschriften der §§ 26 ff GBG ...
Trifft eine ungeregelte Straßenkreuzung auf eine durch Lichtsignal geregelte Eisenbahnkreuzung ist § 9 Abs 3 StVO analog anzuwenden
Die Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechts an dem mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteil durch die Wohnungseigentumspartner ist zulässig
Unter § 94 Abs 1 Z 2 GBG sind auch gegründete Bedenken gegen Bestehen und Umfang der Vertretungsmacht dessen zu subsumieren, der eine Vertragsurkunde im Vollmachtsnamen eines Vertragspartners unterfertigte; das Gesetz enthält zwar keine Vorschrift über die Identitätsprüfung, zweifellos dient ...
Die Leasingraten stehen in keinem Zusammenhang mit marktüblichen Mietzinszahlungen für ein gleichwertiges Objekt
Der Geschäftsunfähige hat nicht den strikten Nachweis zu führen, was vom Empfangenen nicht zu seinem Nutzen verwendet wurde; es genügt die Widerlegung jener Umstände, die für die Erzielung eines Nutzens iSd § 1424 Satz 2 ABGB sprechen
Die Beteiligung von Wohnungseigentümern mit gewöhnlichen Abstellplätzen an den Aufwendungen für den Mechanismus einer Parkwippe stellt keine Benachteiligung dar
Der Tod des Nutzungsberechtigten beendet den Nutzungsvertrag nicht, sodass die zur Erbfolge berufenen Personen das Bestandobjekt zulässigerweise benutzen
Unter § 94 Abs 1 Z 2 GBG sind auch gegründete Bedenken gegen Bestehen und Umfang der Vertretungsmacht dessen zu subsumieren, der eine Vertragsurkunde im Vollmachtsnamen eines Vertragspartners unterfertigte; das Gesetz enthält zwar keine Vorschrift über die Identitätsprüfung, zweifellos dient ...
Wird der Rechtserwerb von einer aufschiebenden Bedingung, insbesondere der Erbringung einer Gegenleistung abhängig gemacht, ist für die Einverleibung auch der Eintritt der Bedingung urkundlich nachzuweisen; der Eintritt einer solchen Bedingung ist durch eine den Vorschriften der §§ 26 ff GBG ...
Die Leasingraten stehen in keinem Zusammenhang mit marktüblichen Mietzinszahlungen für ein gleichwertiges Objekt
Trifft eine ungeregelte Straßenkreuzung auf eine durch Lichtsignal geregelte Eisenbahnkreuzung ist § 9 Abs 3 StVO analog anzuwenden
Der Geschäftsunfähige hat nicht den strikten Nachweis zu führen, was vom Empfangenen nicht zu seinem Nutzen verwendet wurde; es genügt die Widerlegung jener Umstände, die für die Erzielung eines Nutzens iSd § 1424 Satz 2 ABGB sprechen
Die Einräumung eines Wohnungsgebrauchsrechts an dem mit Wohnungseigentum verbundenen Miteigentumsanteil durch die Wohnungseigentumspartner ist zulässig
Die Beteiligung von Wohnungseigentümern mit gewöhnlichen Abstellplätzen an den Aufwendungen für den Mechanismus einer Parkwippe stellt keine Benachteiligung dar

