Auch bei Anlegung des in § 1299 ABGB normierten Sorgfaltsmaßstabs ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, die Richtigkeit der ihm von seinem Klienten erteilten Information in Zweifel zu ziehen, solange er nicht für ihre Unrichtigkeit erhebliche Anhaltspunkte hat
Eine generelle Obliegenheit des Versicherungsnehmers, in jeder Lebenssituation eine wie immer geartete Alkoholbeeinträchtigung zu vermeiden, lässt sich der Klausel ARB 19.4. ARB 1994 nicht entnehmen
Im dreipersonalen abstrakten Garantieverhältnis ist generell von einer Anwendung des § 1489 ABGB auszugehen
Allgemeine Ausführungen
Ansprüche wegen eigenmächtiger Veränderung der bisherigen Benützungsverhältnisse durch einzelne Miteigentümer gehören auch nach Inkrafttreten des § 838a ABGB ins streitige Verfahren
Wird kein Antrag auf Familienunterhalt gestellt, wird dadurch der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nicht berührt
Wenn der Käufer die Rückabwicklung nicht zu vertreten hat, darf ihm nicht auf dem Wege des Benützungsentgeltes die Wertminderung aufgebürdet werden, welche die Sache durch den Verlust der Neuheit erleidet
Wann und in welchem Umfang eine solche Aufklärung erfolgen muss, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab
Auch bei Anlegung des in § 1299 ABGB normierten Sorgfaltsmaßstabs ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, die Richtigkeit der ihm von seinem Klienten erteilten Information in Zweifel zu ziehen, solange er nicht für ihre Unrichtigkeit erhebliche Anhaltspunkte hat
Ansprüche wegen eigenmächtiger Veränderung der bisherigen Benützungsverhältnisse durch einzelne Miteigentümer gehören auch nach Inkrafttreten des § 838a ABGB ins streitige Verfahren
Eine generelle Obliegenheit des Versicherungsnehmers, in jeder Lebenssituation eine wie immer geartete Alkoholbeeinträchtigung zu vermeiden, lässt sich der Klausel ARB 19.4. ARB 1994 nicht entnehmen
Wird kein Antrag auf Familienunterhalt gestellt, wird dadurch der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nicht berührt
Im dreipersonalen abstrakten Garantieverhältnis ist generell von einer Anwendung des § 1489 ABGB auszugehen
Wenn der Käufer die Rückabwicklung nicht zu vertreten hat, darf ihm nicht auf dem Wege des Benützungsentgeltes die Wertminderung aufgebürdet werden, welche die Sache durch den Verlust der Neuheit erleidet
Allgemeine Ausführungen
Wann und in welchem Umfang eine solche Aufklärung erfolgen muss, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab

