Mietzinse können nach stRspr die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht schmälern; dass die Wohnungskosten in Deutschland grundsätzlich höher sind als in Österreich, ist keine offenkundige Tatsache iSd § 33 Abs 1 AußStrG
Im Falle einer Treuhandvereinbarung, die als Bedingung für die Auszahlung von Werklohnforderungen die Freigabe durch den Architekten vorsieht, ersetzt ein rechtskräftiges, zwischen den Parteien des Werkvertrags ergangenes Urteil die Freigabe durch den Architekten
Das Verlassenschaftsgericht hat auszusprechen, in welchem Ausmaß die zum Todeszeitpunkt auf Wertpapierdepot und Wertpapier-Verrechnungskonto des Erblassers vorhandenen Werte in das Inventar aufzunehmen sind und daher einen Teil des Nachlassvermögens bilden
Für die Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts reicht aus, wenn der erforderliche rechtliche Bezug durch den betreuenden Elternteil erfüllt wird
Eine schlüssige Unterhaltsvereinbarung liegt nur vor, wenn das Verhalten der Parteien und die sonstigen Umstände so eindeutig sind, dass gem § 863 ABGB kein vernünftiger Grund besteht, daran zu zweifeln, dass eine Unterhaltsvereinbarung besteht; das Bestehen einer lang andauernden ...
Die Partizipation und die Tätigkeit der Beiräte erfolgt nicht in Vollziehung der Gesetze, weder die Gremien noch deren Mitglieder sind Organe iSd § 1 Abs 2 AHG
Maßgeblich für die Aufnahme in das Inventar sind in erster Linie die Besitzverhältnisse am Todestag des Erblassers; eine auf den Todesfall geschenkte Sache, die sich bis zu diesem Zeitpunkt im Besitz des Erblassers befunden hat, ist jedenfalls in das Nachlassinventar aufzunehmen
Das Vorliegen einer Vereinbarung über die Bauführung schließt die Anwendung des § 418 dritter Satz ABGB (Eigentumserwerb kraft Gesetzes) aus, da diese Bestimmung eine Willensdiskrepanz zwischen Grundeigentümer und Bauführer zur Voraussetzung hat
Mietzinse können nach stRspr die Unterhaltsbemessungsgrundlage nicht schmälern; dass die Wohnungskosten in Deutschland grundsätzlich höher sind als in Österreich, ist keine offenkundige Tatsache iSd § 33 Abs 1 AußStrG
Eine schlüssige Unterhaltsvereinbarung liegt nur vor, wenn das Verhalten der Parteien und die sonstigen Umstände so eindeutig sind, dass gem § 863 ABGB kein vernünftiger Grund besteht, daran zu zweifeln, dass eine Unterhaltsvereinbarung besteht; das Bestehen einer lang andauernden ...
Im Falle einer Treuhandvereinbarung, die als Bedingung für die Auszahlung von Werklohnforderungen die Freigabe durch den Architekten vorsieht, ersetzt ein rechtskräftiges, zwischen den Parteien des Werkvertrags ergangenes Urteil die Freigabe durch den Architekten
Die Partizipation und die Tätigkeit der Beiräte erfolgt nicht in Vollziehung der Gesetze, weder die Gremien noch deren Mitglieder sind Organe iSd § 1 Abs 2 AHG
Das Verlassenschaftsgericht hat auszusprechen, in welchem Ausmaß die zum Todeszeitpunkt auf Wertpapierdepot und Wertpapier-Verrechnungskonto des Erblassers vorhandenen Werte in das Inventar aufzunehmen sind und daher einen Teil des Nachlassvermögens bilden
Maßgeblich für die Aufnahme in das Inventar sind in erster Linie die Besitzverhältnisse am Todestag des Erblassers; eine auf den Todesfall geschenkte Sache, die sich bis zu diesem Zeitpunkt im Besitz des Erblassers befunden hat, ist jedenfalls in das Nachlassinventar aufzunehmen
Für die Anwendbarkeit des Gemeinschaftsrechts reicht aus, wenn der erforderliche rechtliche Bezug durch den betreuenden Elternteil erfüllt wird
Das Vorliegen einer Vereinbarung über die Bauführung schließt die Anwendung des § 418 dritter Satz ABGB (Eigentumserwerb kraft Gesetzes) aus, da diese Bestimmung eine Willensdiskrepanz zwischen Grundeigentümer und Bauführer zur Voraussetzung hat

