Dem Immobilienmakler steht kein Provisionsanspruch zu, wenn dieser gegenüber dem Auftraggeber unrichtige Angaben über den Wert der Liegenschaft macht und das Geschäft im Hinblick auf diese Fehlinformation des Vermittlers nicht zustande kommt
Die Entgeltbestimmung des § 86 UrhG ist mangels einer den Verwertungsrechten des UrhG vergleichbaren Situation nicht analog auf den Bildnisschutz anzuwenden
Generell kann gesagt werden, dass der Sonderbedarf durch Momente der Außergewöhnlichkeit, Dringlichkeit und Individualität bestimmt wird, also nicht mit weitgehender Regelmäßigkeit für die Mehrzahl der unterhaltsberechtigten Kinder zusteht; es ist vertretbar, auch im Verhältnis zwischen einer ...
Eine nicht verbücherte, nicht offenkundige Dienstbarkeit erlischt durch den gutgläubigen Erwerb des belasteten Grundstücks und entsteht nicht allein durch die Untätigkeit des Erwerbers wieder
Dritte, die später publizierte Bilder an Medien weitergegeben haben und wegen Verletzung des § 78 UrhG in Anspruch genommen werden, können sich auf den Rechtfertigungsgrund des überwiegenden Veröffentlichungsinteresses des Mediums berufen
Liegenschaftsanteile, die der Ehegattin während aufrechter Ehe vom Ehemann geschenkt wurden, fallen nicht unter den Ausschlussgrund des § 82 Abs 1 Z 1 EheG; sie sind daher von der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens nicht ausgenommen
Wenn die Rentenzahlungsdauer vertragsgemäß mit einem bestimmten Datum endet, steht schon mit dem Rentenbeginn fest, dass die Rente bis zum Endtermin zu zahlen ist, weshalb schon das Erleben des für den Rentenbeginn vereinbarten Datums den Versicherungsfall darstellt
Die Bloßstellungseignung nach § 7 Abs 1 MedienG setzt keine "kompromittierende" Wirkung der Berichterstattung für den Betroffenen voraus
Dem Immobilienmakler steht kein Provisionsanspruch zu, wenn dieser gegenüber dem Auftraggeber unrichtige Angaben über den Wert der Liegenschaft macht und das Geschäft im Hinblick auf diese Fehlinformation des Vermittlers nicht zustande kommt
Dritte, die später publizierte Bilder an Medien weitergegeben haben und wegen Verletzung des § 78 UrhG in Anspruch genommen werden, können sich auf den Rechtfertigungsgrund des überwiegenden Veröffentlichungsinteresses des Mediums berufen
Die Entgeltbestimmung des § 86 UrhG ist mangels einer den Verwertungsrechten des UrhG vergleichbaren Situation nicht analog auf den Bildnisschutz anzuwenden
Liegenschaftsanteile, die der Ehegattin während aufrechter Ehe vom Ehemann geschenkt wurden, fallen nicht unter den Ausschlussgrund des § 82 Abs 1 Z 1 EheG; sie sind daher von der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens nicht ausgenommen
Generell kann gesagt werden, dass der Sonderbedarf durch Momente der Außergewöhnlichkeit, Dringlichkeit und Individualität bestimmt wird, also nicht mit weitgehender Regelmäßigkeit für die Mehrzahl der unterhaltsberechtigten Kinder zusteht; es ist vertretbar, auch im Verhältnis zwischen einer ...
Wenn die Rentenzahlungsdauer vertragsgemäß mit einem bestimmten Datum endet, steht schon mit dem Rentenbeginn fest, dass die Rente bis zum Endtermin zu zahlen ist, weshalb schon das Erleben des für den Rentenbeginn vereinbarten Datums den Versicherungsfall darstellt
Eine nicht verbücherte, nicht offenkundige Dienstbarkeit erlischt durch den gutgläubigen Erwerb des belasteten Grundstücks und entsteht nicht allein durch die Untätigkeit des Erwerbers wieder
Die Bloßstellungseignung nach § 7 Abs 1 MedienG setzt keine "kompromittierende" Wirkung der Berichterstattung für den Betroffenen voraus

