Grundsätzlich darf die Verlegung eines Weges an eine andere Stelle nicht auf ein anderes als das belastete Grundstück erfolgen, selbst wenn beide eine wirtschaftliche Einheit bilden; im Falle der - einseitigen - Verlegung einer Dienstbarkeit im Interesse des Belasteten, die vom Berechtigten in ...
Für das Verfahren zur Bewilligung von Unterhaltsvorschüssen sind keine aufwendigen Erhebungen vorgesehen
Ein Verbraucher, der sich aufgrund der "drohenden", ihn benachteiligenden Änderung der AGB und Entgeltbedingungen zur Auflösung dieses Vertrags entschließt, kann nach den allgemeinen Regeln des dispositiven Rechts nach Zugang seiner Erklärung an den Mobilfunkbetreiber mit einer wirksamen ...
Der Vorkaufsverpflichtete hat dem Vorkaufsberechtigten jene Informationen zu erteilen, die dieser benötigt, um von seinem Einlösungsrecht Gebrauch machen zu können, wozu insbesondere die Information über den vom Vorkaufsberechtigten zu entrichtenden Preis gehört; besteht dieser in einem ...
Dem Eigentümer des dienenden Grundstücks steht nach Ablauf der sich aus § 612 ABGB ergebenden zeitlichen Beschränkung des als Grunddienstbarkeit einverleibten Fruchtgenussrechts ein klagbarer Anspruch auf Löschung der Dienstbarkeit im Grundbuch sowie ein Räumungsanspruch zu
Das Verhalten eines Reisebüromitarbeiters ist dem Veranstalter dann zuzurechnen, wenn und soweit sich dieser des Reisebüros zur Verfolgung eigener Interessen gegenüber dem Kunden bedient; für die Abgrenzung der Haftungssphären ist nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt - jenen der ...
Überzieht ein Konsument den Überziehungsrahmen seines Girokontos und trifft er in der Folge mit der Bank zwecks Begleichung des bereits fällig gewordenen Überziehungsbetrags eine Ratenvereinbarung, die er in der Folge nicht einhält, so fehlt es an den für eine Anwendung des § 13 KSchG ...
Eine nachbarrechtliche Haftung scheidet aus, wenn zwischen den betroffenen Nachbarn eine vertragliche Regelung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten besteht; in diesem Fall ist nur diese für die Ausübung und Grenzen der beiderseitigen Rechte und Pflichten maßgeblich
Grundsätzlich darf die Verlegung eines Weges an eine andere Stelle nicht auf ein anderes als das belastete Grundstück erfolgen, selbst wenn beide eine wirtschaftliche Einheit bilden; im Falle der - einseitigen - Verlegung einer Dienstbarkeit im Interesse des Belasteten, die vom Berechtigten in ...
Dem Eigentümer des dienenden Grundstücks steht nach Ablauf der sich aus § 612 ABGB ergebenden zeitlichen Beschränkung des als Grunddienstbarkeit einverleibten Fruchtgenussrechts ein klagbarer Anspruch auf Löschung der Dienstbarkeit im Grundbuch sowie ein Räumungsanspruch zu
Für das Verfahren zur Bewilligung von Unterhaltsvorschüssen sind keine aufwendigen Erhebungen vorgesehen
Das Verhalten eines Reisebüromitarbeiters ist dem Veranstalter dann zuzurechnen, wenn und soweit sich dieser des Reisebüros zur Verfolgung eigener Interessen gegenüber dem Kunden bedient; für die Abgrenzung der Haftungssphären ist nicht auf einen bestimmten Zeitpunkt - jenen der ...
Ein Verbraucher, der sich aufgrund der "drohenden", ihn benachteiligenden Änderung der AGB und Entgeltbedingungen zur Auflösung dieses Vertrags entschließt, kann nach den allgemeinen Regeln des dispositiven Rechts nach Zugang seiner Erklärung an den Mobilfunkbetreiber mit einer wirksamen ...
Überzieht ein Konsument den Überziehungsrahmen seines Girokontos und trifft er in der Folge mit der Bank zwecks Begleichung des bereits fällig gewordenen Überziehungsbetrags eine Ratenvereinbarung, die er in der Folge nicht einhält, so fehlt es an den für eine Anwendung des § 13 KSchG ...
Der Vorkaufsverpflichtete hat dem Vorkaufsberechtigten jene Informationen zu erteilen, die dieser benötigt, um von seinem Einlösungsrecht Gebrauch machen zu können, wozu insbesondere die Information über den vom Vorkaufsberechtigten zu entrichtenden Preis gehört; besteht dieser in einem ...
Eine nachbarrechtliche Haftung scheidet aus, wenn zwischen den betroffenen Nachbarn eine vertragliche Regelung über die gegenseitigen Rechte und Pflichten besteht; in diesem Fall ist nur diese für die Ausübung und Grenzen der beiderseitigen Rechte und Pflichten maßgeblich

