Beim Unfallbegriff nach Art 6.1. der AVB wird nicht auf die Schwere der Verletzung abgestellt
Die Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts kann nur bejaht werden, wenn der Unterhaltsberechtigte in existenzbedrohende Not gerät, bei einem hypothetisch nachzuvollziehenden Scheidungsverfahren zumindest ein gleichteiliges (oder überwiegendes oder Allein-)Verschulden des anderen Ehegatten ...
In jedem Fall, in dem die Ersatzpflicht für künftige Schäden festgestellt wird, kann sich die Feststellung nur auf die des haftungsbegründenden Verhaltens, nicht aber auf die eines in Zukunft mit Sicherheit konkret zu erwartenden Schadens und des Bestehens eines Kausalzusammenhangs beziehen
Im Umgang mit Kindern ist bei gefahrengeneigten Tätigkeiten ein hohes Maß an Sorgfalt an den Tag zu legen; trotzdem darf die Verkehrssicherungspflicht nicht so verstanden werden, dass sie einer Erfolgshaftung nahe kommt
Die Gewährung der Auslandsverwendungszulage ist grundsätzlich nicht mehr an einen konkreten finanziellen Mehraufwand geknüpft, womit sie den Charakter als reine Aufwandsentschädigung eingebüßt hat und weshalb sie als Bestandteil des vom unterhaltspflichtigen Vater bezogenen und ihm zur freien ...
Die einem Unternehmer iSd § 1168a ABGB auferlegte Aufklärungs- und Warnpflicht darf nicht überspannt werden; sie kann ausnahmsweise sogar ganz entfallen, wenn sich der Besteller selbst von der Unrichtigkeit der von ihm erteilten Weisung überzeugen kann
Die Pflichtenkreise des Belegarztes und des Belegspitals können sich überschneiden; dies gilt auch für die Nachbehandlung des operierten Patienten, zu der ja auch dessen ständige Betreuung und Überwachung gehört, in deren Rahmen eine säuberliche Trennung zwischen den Pflichten des Belegarztes ...
Der Begriff "beim Betrieb" iSd EKHG ist dahin zu bestimmen, dass entweder ein innerer Zusammenhang mit einer dem Kraftfahrzeugbetrieb eigentümlichen Gefahr oder, wenn dies nicht der Fall ist, ein adäquat ursächlicher Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten ...
Beim Unfallbegriff nach Art 6.1. der AVB wird nicht auf die Schwere der Verletzung abgestellt
Die Gewährung der Auslandsverwendungszulage ist grundsätzlich nicht mehr an einen konkreten finanziellen Mehraufwand geknüpft, womit sie den Charakter als reine Aufwandsentschädigung eingebüßt hat und weshalb sie als Bestandteil des vom unterhaltspflichtigen Vater bezogenen und ihm zur freien ...
Die Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts kann nur bejaht werden, wenn der Unterhaltsberechtigte in existenzbedrohende Not gerät, bei einem hypothetisch nachzuvollziehenden Scheidungsverfahren zumindest ein gleichteiliges (oder überwiegendes oder Allein-)Verschulden des anderen Ehegatten ...
Die einem Unternehmer iSd § 1168a ABGB auferlegte Aufklärungs- und Warnpflicht darf nicht überspannt werden; sie kann ausnahmsweise sogar ganz entfallen, wenn sich der Besteller selbst von der Unrichtigkeit der von ihm erteilten Weisung überzeugen kann
In jedem Fall, in dem die Ersatzpflicht für künftige Schäden festgestellt wird, kann sich die Feststellung nur auf die des haftungsbegründenden Verhaltens, nicht aber auf die eines in Zukunft mit Sicherheit konkret zu erwartenden Schadens und des Bestehens eines Kausalzusammenhangs beziehen
Die Pflichtenkreise des Belegarztes und des Belegspitals können sich überschneiden; dies gilt auch für die Nachbehandlung des operierten Patienten, zu der ja auch dessen ständige Betreuung und Überwachung gehört, in deren Rahmen eine säuberliche Trennung zwischen den Pflichten des Belegarztes ...
Im Umgang mit Kindern ist bei gefahrengeneigten Tätigkeiten ein hohes Maß an Sorgfalt an den Tag zu legen; trotzdem darf die Verkehrssicherungspflicht nicht so verstanden werden, dass sie einer Erfolgshaftung nahe kommt
Der Begriff "beim Betrieb" iSd EKHG ist dahin zu bestimmen, dass entweder ein innerer Zusammenhang mit einer dem Kraftfahrzeugbetrieb eigentümlichen Gefahr oder, wenn dies nicht der Fall ist, ein adäquat ursächlicher Zusammenhang mit einem bestimmten Betriebsvorgang oder einer bestimmten ...

