Der Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 3 ABGB besteht nur dann, wenn der Entzug des Lichts sowohl ortsunüblich als auch unzumutbar ist; ist die Beeinträchtigung jedoch ohnehin ortsüblich, so ist eine gesonderte Prüfung der Zumutbarkeit nicht mehr erforderlich
Durch die Aufhebung von Art 8 Nr 21 EVHGB durch das HaRÄG ist diese Norm als Grundlage für eine (ohnehin umstrittene) Analogie im bürgerlichen Recht weggefallen
Eine aufgrund von AGB einer Bank mögliche "Nullverzinsung" widerspricht diametral den elementaren und gesetzlich angelegten Zwecken einer Spareinlage (Gewinn- und Vermögensbildungsfunktion)
Nimmt ein Richter die Überprüfung der Schlüssigkeit des Klagebegehrens vor und kommt in der rechtlichen Beurteilung zum Ergebnis eines Unschlüssigkeitsurteils, übt er seine Amtspflicht im öffentlichen Interesse am Funktionieren einer ordnungsgemäßen Rechtspflege aus, was eine Verbreitung ...
Typischerweise der Altersvorsorge dienende "Finanzprodukte" sind - von Missbrauchsfällen abgesehen - in die nacheheliche Aufteilung regelmäßig nicht einzubeziehen
Leistet die Bauherrin lediglich eine Teilzahlung auf die Werklohnforderung des Generalunternehmers und begründet sie dies zum Teil damit, dass bestimmte Subunternehmer mangelhafte Leistungen erbracht hätten, waren diese Teilzahlungen jedoch ungewidmet, so ist bei der aliquoten Aufteilung der ...
Fügt der Verwender von AGB seiner nach Abmahnung gem § 28 Abs 2 KSchG abgegebenen Unterlassungserklärung neu formulierte Ersatzklauseln mit einer sinngemäßen "Maßgabe" bei, diese seien mit den inkriminierten Klauseln nicht "sinngleich", daher zulässig und von der Unterlassungserklärung ...
Der allgemein gültige Grundsatz, wonach der Vorrang auch dann nicht verloren geht, wenn sich der im Vorrang befindliche Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig verhält, wird in besonders krassen Fällen der Verkehrswidrigkeit durchbrochen
Der Unterlassungsanspruch nach § 364 Abs 3 ABGB besteht nur dann, wenn der Entzug des Lichts sowohl ortsunüblich als auch unzumutbar ist; ist die Beeinträchtigung jedoch ohnehin ortsüblich, so ist eine gesonderte Prüfung der Zumutbarkeit nicht mehr erforderlich
Typischerweise der Altersvorsorge dienende "Finanzprodukte" sind - von Missbrauchsfällen abgesehen - in die nacheheliche Aufteilung regelmäßig nicht einzubeziehen
Durch die Aufhebung von Art 8 Nr 21 EVHGB durch das HaRÄG ist diese Norm als Grundlage für eine (ohnehin umstrittene) Analogie im bürgerlichen Recht weggefallen
Leistet die Bauherrin lediglich eine Teilzahlung auf die Werklohnforderung des Generalunternehmers und begründet sie dies zum Teil damit, dass bestimmte Subunternehmer mangelhafte Leistungen erbracht hätten, waren diese Teilzahlungen jedoch ungewidmet, so ist bei der aliquoten Aufteilung der ...
Eine aufgrund von AGB einer Bank mögliche "Nullverzinsung" widerspricht diametral den elementaren und gesetzlich angelegten Zwecken einer Spareinlage (Gewinn- und Vermögensbildungsfunktion)
Fügt der Verwender von AGB seiner nach Abmahnung gem § 28 Abs 2 KSchG abgegebenen Unterlassungserklärung neu formulierte Ersatzklauseln mit einer sinngemäßen "Maßgabe" bei, diese seien mit den inkriminierten Klauseln nicht "sinngleich", daher zulässig und von der Unterlassungserklärung ...
Nimmt ein Richter die Überprüfung der Schlüssigkeit des Klagebegehrens vor und kommt in der rechtlichen Beurteilung zum Ergebnis eines Unschlüssigkeitsurteils, übt er seine Amtspflicht im öffentlichen Interesse am Funktionieren einer ordnungsgemäßen Rechtspflege aus, was eine Verbreitung ...
Der allgemein gültige Grundsatz, wonach der Vorrang auch dann nicht verloren geht, wenn sich der im Vorrang befindliche Verkehrsteilnehmer verkehrswidrig verhält, wird in besonders krassen Fällen der Verkehrswidrigkeit durchbrochen

