Eine Klausel, die die Erhaltungspflicht des Leasingnehmers auch bei unterbliebener erstmaliger Verschaffung des ordnungsgemäßen Gebrauchs vorsieht, ist unzulässig; die Verschiebung des Gefahrenrisikos auf den Leasingnehmer ist beim Finanzierungsleasing für die Zeit nach ordnungsgemäßer und ...
Bei gewissen Verhaltensweisen muss der Umstand der Unzurechnungsfähigkeit zumindest in der Weise berücksichtigt werden, dass das Verhalten einer geisteskranken Person nicht unter allen Umständen ebenso unleidlich, also für die Mitbewohner unerträglich ist, wie ein gleichartiges Verhalten einer ...
§ 184 Abs 1 letzter Satz VersVG betrifft zwar ausdrücklich eine Verzögerung durch "die Sachverständigen"; kein Zweifel kann aber daran bestehen, dass auch eine dem Versicherer anzulastende Verzögerung gleichermaßen die Fälligkeit der Versicherungsleistung bewirken kann; eine dem Versicherer ...
Für den Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherte beweispflichtig
Die Ausnahme von der in § 879 Abs 3 ABGB verankerten Inhaltskontrolle - die Festlegung der beiderseitigen Hauptleistungspflichten - ist möglichst eng zu verstehen und soll auf die individuelle, zahlenmäßige Umschreibung der beiderseitigen Leistungen beschränkt bleiben
Eine nachträgliche Ratihabition des Vertrags durch den (wieder) mit einer tauglichen Vollmacht ausgestatteten Machthaber oder durch den Machtgeber ist unumgänglich
Die bloße Tatsache, dass der Versicherte Verhandlungen mit der Gegenseite führt und das Einlagen von Unterlagen für die Berechnung seines Anspruchs abgewartet hat, reicht für das Hinausschieben des Beginns der Verjährungsfrist nicht aus; ein schlüssiger Verzicht darf nur dann angenommen ...
Für die öffentliche Zugängigkeit einer Datei ist nicht erforderlich, dass "jedermann" im wörtlichen Sinne Einsicht in eine bestimmte Datei nehmen kann; es reicht vielmehr aus, dass es einen entsprechend großen Kreis an Abfrageberechtigten gibt und das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ...
Eine Klausel, die die Erhaltungspflicht des Leasingnehmers auch bei unterbliebener erstmaliger Verschaffung des ordnungsgemäßen Gebrauchs vorsieht, ist unzulässig; die Verschiebung des Gefahrenrisikos auf den Leasingnehmer ist beim Finanzierungsleasing für die Zeit nach ordnungsgemäßer und ...
Die Ausnahme von der in § 879 Abs 3 ABGB verankerten Inhaltskontrolle - die Festlegung der beiderseitigen Hauptleistungspflichten - ist möglichst eng zu verstehen und soll auf die individuelle, zahlenmäßige Umschreibung der beiderseitigen Leistungen beschränkt bleiben
Bei gewissen Verhaltensweisen muss der Umstand der Unzurechnungsfähigkeit zumindest in der Weise berücksichtigt werden, dass das Verhalten einer geisteskranken Person nicht unter allen Umständen ebenso unleidlich, also für die Mitbewohner unerträglich ist, wie ein gleichartiges Verhalten einer ...
Eine nachträgliche Ratihabition des Vertrags durch den (wieder) mit einer tauglichen Vollmacht ausgestatteten Machthaber oder durch den Machtgeber ist unumgänglich
§ 184 Abs 1 letzter Satz VersVG betrifft zwar ausdrücklich eine Verzögerung durch "die Sachverständigen"; kein Zweifel kann aber daran bestehen, dass auch eine dem Versicherer anzulastende Verzögerung gleichermaßen die Fälligkeit der Versicherungsleistung bewirken kann; eine dem Versicherer ...
Die bloße Tatsache, dass der Versicherte Verhandlungen mit der Gegenseite führt und das Einlagen von Unterlagen für die Berechnung seines Anspruchs abgewartet hat, reicht für das Hinausschieben des Beginns der Verjährungsfrist nicht aus; ein schlüssiger Verzicht darf nur dann angenommen ...
Für den Eintritt des Versicherungsfalls ist der Versicherte beweispflichtig
Für die öffentliche Zugängigkeit einer Datei ist nicht erforderlich, dass "jedermann" im wörtlichen Sinne Einsicht in eine bestimmte Datei nehmen kann; es reicht vielmehr aus, dass es einen entsprechend großen Kreis an Abfrageberechtigten gibt und das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ...

