Der verpflichtete Teil kann sich nicht einer nicht in Anspruch genommenen Dienstbarkeit iSd § 1488 ABGB widersetzen; um ein errichtetes Hindernis als Widersetzlichkeit iSd § 1488 ABGB qualifizieren zu können, müsste die Servitut zuvor tatsächlich (in vollem Umfang) ausgeübt worden sein
Allein der Umstand, dass ein Geschädigter in der Lage gewesen wäre, bei ausreichender Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten den schließlich eingetretenen Schaden zu vermeiden, reicht grundsätzlich nicht aus, um die Kausalität einer schuldhaften und rechtswidrigen Unterlassung eines potentiellen ...
"Heizkosten" müssen als jener Aufwand verstanden werden, der mit der Wärmeversorgung von Räumen in Zusammenhang steht
Eine Gütergemeinschaft auf den Todesfall ist unter Berufung auf § 1236 ABGB verbücherbar, sofern dies eindeutig vereinbart wurde
Der Entschädigungsanspruch nach § 364a ABGB setzt voraus, dass die ortsübliche Benutzung des Grundstücks in einem das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreitenden Umfang wesentlich beeinträchtigt ist
Auf das Auftragsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandanten ist die (werkvertragliche) Regelung des § 1170a ABGB sinngemäß anzuwenden
Das Urteil auf Feststellung der ersessenen Servitut berührt die Rechtsstellung sowohl des Vorerben als auch der Nacherbin und bedeutet eine Schmälerung der Anwartschaftsrechte der Nacherbin, weshalb der Vorerbe und die Nacherbin als notwendige Streitgenossen zu qualifizieren sind, soweit es um die ...
Die Geburt eines Kindes nach der Scheidung ist weder als Fall einer selbst verschuldeten Bedürftigkeit (§ 73 EheG) noch als schwere Verfehlung gegen den unterhaltspflichtigen, geschiedenen Ehegatten (§ 74 EheG) zu qualifizieren; wegen der Unzumutbarkeit der Einkommenserzielung aufgrund der ...
Der verpflichtete Teil kann sich nicht einer nicht in Anspruch genommenen Dienstbarkeit iSd § 1488 ABGB widersetzen; um ein errichtetes Hindernis als Widersetzlichkeit iSd § 1488 ABGB qualifizieren zu können, müsste die Servitut zuvor tatsächlich (in vollem Umfang) ausgeübt worden sein
Der Entschädigungsanspruch nach § 364a ABGB setzt voraus, dass die ortsübliche Benutzung des Grundstücks in einem das nach den örtlichen Verhältnissen gewöhnliche Maß überschreitenden Umfang wesentlich beeinträchtigt ist
Allein der Umstand, dass ein Geschädigter in der Lage gewesen wäre, bei ausreichender Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten den schließlich eingetretenen Schaden zu vermeiden, reicht grundsätzlich nicht aus, um die Kausalität einer schuldhaften und rechtswidrigen Unterlassung eines potentiellen ...
Auf das Auftragsverhältnis zwischen Rechtsanwalt und Mandanten ist die (werkvertragliche) Regelung des § 1170a ABGB sinngemäß anzuwenden
"Heizkosten" müssen als jener Aufwand verstanden werden, der mit der Wärmeversorgung von Räumen in Zusammenhang steht
Das Urteil auf Feststellung der ersessenen Servitut berührt die Rechtsstellung sowohl des Vorerben als auch der Nacherbin und bedeutet eine Schmälerung der Anwartschaftsrechte der Nacherbin, weshalb der Vorerbe und die Nacherbin als notwendige Streitgenossen zu qualifizieren sind, soweit es um die ...
Eine Gütergemeinschaft auf den Todesfall ist unter Berufung auf § 1236 ABGB verbücherbar, sofern dies eindeutig vereinbart wurde
Die Geburt eines Kindes nach der Scheidung ist weder als Fall einer selbst verschuldeten Bedürftigkeit (§ 73 EheG) noch als schwere Verfehlung gegen den unterhaltspflichtigen, geschiedenen Ehegatten (§ 74 EheG) zu qualifizieren; wegen der Unzumutbarkeit der Einkommenserzielung aufgrund der ...

