Der OGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass die dem Unterhaltsberechtigten gewährte Sozialhilfe nur dann als sein Eigeneinkommen auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen ist, wenn das jeweilige Sozialhilfegesetz weder eine Rückzahlungsverpflichtung des Sozialhilfeempfängers noch eine ...
Die in § 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG angeordnete Anwendbarkeit des § 46 Abs 2 MRG „nach Maßgabe des § 13 Abs 6 WGG“ ist so auszulegen, dass die in § 46 Abs 2 MRG normierte „Deckelung“ im Anwendungsbereich des § 13 Abs 6 WGG nicht gilt
Die nach Treu und Glauben zu entscheidende Frage, ob der Kläger aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung seinen Anspruch auf Neubemessung innerhalb von vier Jahren vom Unfalltag an geltend machen konnte, hängt typischerweise von den Umständen des Einzelfalls ab
Die Unrichtigkeit einer Tatsachenbehauptung kann sich auch aus einer Unvollständigkeit des bekanntgegebenen Sachverhalts ergeben, die das dem Betroffenen vorgeworfene Verhalten in einem ganz anderen Licht erscheinen lässt bzw wodurch ein falscher Eindruck erweckt wird; somit kommt es darauf an, ob ...
Die Beurteilung des Berufungsgerichts, wonach die frühere finanzielle Mitwirkung des Beklagten (bis 2008) als Beitrag zum laufenden Wirtschaften und Wohnen anzusehen, nicht geeignet sei, eine Vereinbarung der Streitteile iSe dauerhaften und vom Bestand der Lebensgemeinschaft unabhängigen ...
Die Formulierung in § 9.2. AVB-WWH ist zwar nicht ident mit jener in Art 19.1.2 AUVB 2012, die Bestimmungen sind aber inhaltsgleich, macht es doch keinen inhaltlichen Unterschied, ob die strafbare Handlung des Versicherungsnehmers „Vorsatz voraussetzt“ oder für die strafbare Handlung des ...
Zweck der Regelung ist, dass in die Ehre oder den wirtschaftlichen Ruf des Prozessgegners eingreifende Parteibehauptungen, Aussagen oder Anzeigen deshalb privilegiert sind, weil das Recht, bei Meinungsverschiedenheiten die Hilfe der Gerichte in Anspruch zu nehmen, nicht mit einer Verantwortlichkeit ...
Ist bei Tag und bei Nacht die Anwesenheit einer Pflegeperson im Nahebereich des Klägers zu Betreuungszwecken erforderlich und die bloße Rufbereitschaft für die Betreuung des Klägers nicht ausreichend, so gibt es auch keine Zeit einer „Ohnehin-Anwesenheit“
Der OGH hat bereits wiederholt ausgesprochen, dass die dem Unterhaltsberechtigten gewährte Sozialhilfe nur dann als sein Eigeneinkommen auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen ist, wenn das jeweilige Sozialhilfegesetz weder eine Rückzahlungsverpflichtung des Sozialhilfeempfängers noch eine ...
Die Beurteilung des Berufungsgerichts, wonach die frühere finanzielle Mitwirkung des Beklagten (bis 2008) als Beitrag zum laufenden Wirtschaften und Wohnen anzusehen, nicht geeignet sei, eine Vereinbarung der Streitteile iSe dauerhaften und vom Bestand der Lebensgemeinschaft unabhängigen ...
Die in § 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG angeordnete Anwendbarkeit des § 46 Abs 2 MRG „nach Maßgabe des § 13 Abs 6 WGG“ ist so auszulegen, dass die in § 46 Abs 2 MRG normierte „Deckelung“ im Anwendungsbereich des § 13 Abs 6 WGG nicht gilt
Die Formulierung in § 9.2. AVB-WWH ist zwar nicht ident mit jener in Art 19.1.2 AUVB 2012, die Bestimmungen sind aber inhaltsgleich, macht es doch keinen inhaltlichen Unterschied, ob die strafbare Handlung des Versicherungsnehmers „Vorsatz voraussetzt“ oder für die strafbare Handlung des ...
Die nach Treu und Glauben zu entscheidende Frage, ob der Kläger aufgrund einer geistigen Beeinträchtigung seinen Anspruch auf Neubemessung innerhalb von vier Jahren vom Unfalltag an geltend machen konnte, hängt typischerweise von den Umständen des Einzelfalls ab
Zweck der Regelung ist, dass in die Ehre oder den wirtschaftlichen Ruf des Prozessgegners eingreifende Parteibehauptungen, Aussagen oder Anzeigen deshalb privilegiert sind, weil das Recht, bei Meinungsverschiedenheiten die Hilfe der Gerichte in Anspruch zu nehmen, nicht mit einer Verantwortlichkeit ...
Die Unrichtigkeit einer Tatsachenbehauptung kann sich auch aus einer Unvollständigkeit des bekanntgegebenen Sachverhalts ergeben, die das dem Betroffenen vorgeworfene Verhalten in einem ganz anderen Licht erscheinen lässt bzw wodurch ein falscher Eindruck erweckt wird; somit kommt es darauf an, ob ...
Ist bei Tag und bei Nacht die Anwesenheit einer Pflegeperson im Nahebereich des Klägers zu Betreuungszwecken erforderlich und die bloße Rufbereitschaft für die Betreuung des Klägers nicht ausreichend, so gibt es auch keine Zeit einer „Ohnehin-Anwesenheit“

