Für die Bejahung eines Entgelts reicht zwar schon jeder wirtschaftliche Vorteil, also jedes eigenwirtschaftliche Interesse des Geschenkgebers, und es muss auch keine geldwerte Gegenleistung vorliegen, entscheidend ist aber immer der Parteiwille, ob etwas als Gegenwert (Gegenleistung) gemeint ist; ...
Als Privatentnahmen sind alle nicht betrieblichen Bar- und Naturalentnahmen zu werten; für die Heranziehung derartiger Privatentnahmen als Unterhaltsbemessungsgrundlage macht es auch keinen Unterschied, ob der Unterhaltsschuldner diese Entnahmen aus Reserven oder Rückstellungen finanziert oder ...
Die Beratungspflicht des Architekten ist verstärkt, wenn dieser nach dem vereinbarten Leistungsinhalt zur Vornahme einer echten Baukostenschätzung verpflichtet ist; sie entfällt nur dann, wenn der Bauherr positive Kenntnis von den aufzuklärenden Umständen hat und in der Lage ist, die ...
Nach Art 7.3 AUVB 1999 ist nicht zusätzlich auf die "Minderung der Erwerbsfähigkeit" abzustellen; der Begriff der "Funktionsstörung" ist mit dem Begriff der "Erwerbsminderung" nicht gleichzusehen
Die Rechtsprechung, wonach die Einleitung eines Konkursverfahrens zu begründeten Bedenken iSd § 7 Abs 1 ASVG führt, gilt nunmehr als überholt
Allgemeine Ausführungen
Rechtsunkenntnis und Rechtsirrtum sind nur dann nicht vorwerfbar, wenn die (richtige) Gesetzeslage einem Betroffenen trotz zumutbarer Aufmerksamkeit nicht erkennbar war
Der Bestandnehmer haftet für schuldhaft herbeigeführte Beschädigungen an der Substanz des Hauses auch aus Anlass von Umbau- oder Sanierungsarbeiten, wobei er für das Verschulden dritter Personen einzustehen hat, deren er sich zur Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere der Obhutspflicht, ...
Für die Bejahung eines Entgelts reicht zwar schon jeder wirtschaftliche Vorteil, also jedes eigenwirtschaftliche Interesse des Geschenkgebers, und es muss auch keine geldwerte Gegenleistung vorliegen, entscheidend ist aber immer der Parteiwille, ob etwas als Gegenwert (Gegenleistung) gemeint ist; ...
Die Rechtsprechung, wonach die Einleitung eines Konkursverfahrens zu begründeten Bedenken iSd § 7 Abs 1 ASVG führt, gilt nunmehr als überholt
Als Privatentnahmen sind alle nicht betrieblichen Bar- und Naturalentnahmen zu werten; für die Heranziehung derartiger Privatentnahmen als Unterhaltsbemessungsgrundlage macht es auch keinen Unterschied, ob der Unterhaltsschuldner diese Entnahmen aus Reserven oder Rückstellungen finanziert oder ...
Allgemeine Ausführungen
Die Beratungspflicht des Architekten ist verstärkt, wenn dieser nach dem vereinbarten Leistungsinhalt zur Vornahme einer echten Baukostenschätzung verpflichtet ist; sie entfällt nur dann, wenn der Bauherr positive Kenntnis von den aufzuklärenden Umständen hat und in der Lage ist, die ...
Rechtsunkenntnis und Rechtsirrtum sind nur dann nicht vorwerfbar, wenn die (richtige) Gesetzeslage einem Betroffenen trotz zumutbarer Aufmerksamkeit nicht erkennbar war
Nach Art 7.3 AUVB 1999 ist nicht zusätzlich auf die "Minderung der Erwerbsfähigkeit" abzustellen; der Begriff der "Funktionsstörung" ist mit dem Begriff der "Erwerbsminderung" nicht gleichzusehen
Der Bestandnehmer haftet für schuldhaft herbeigeführte Beschädigungen an der Substanz des Hauses auch aus Anlass von Umbau- oder Sanierungsarbeiten, wobei er für das Verschulden dritter Personen einzustehen hat, deren er sich zur Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere der Obhutspflicht, ...

