Die steuerliche Entlastung des Unterhaltspflichtigen hat auch bei einer unmittelbaren Auszahlung der Familienbeihilfe an den Unterhaltsberechtigten zu erfolgen
Durch raumordnungsrechtliche Vorschriften, nach denen die Baulandwidmung insoweit verboten ist, als von den betroffenen Liegenschaften Gefahren für die Gesundheit der dort aufhältigen Personen ausgehen, ist jedermann geschützt, der sich auf dem betreffenden Grundstück (befugtermaßen) aufhält
Es kommt in erster Linie auf die funktionelle Zuordnung an; gehört das Organ allerdings organisatorisch einem anderem Rechtsträger an, haftet gem § 1 Abs 3 AHG auch dieser Rechtsträger mit jenem solidarisch, dem das Organ funktionell zugeordnet ist und in dessen Zuständigkeitsbereich die ...
Weder dem KlGG noch der dazu ergangenen Rechtsprechung lässt sich ein Hinweis darauf entnehmen, dass das KlGG auf gewidmetes Bauland nicht anwendbar wäre, weil dieses grundsätzlich nicht für Erholungszwecke, sondern zur Bebauung bestimmt ist
Selbst wenn der Heil- und Kostenplan nach § 18 Abs 3 ZÄG gewisse Mängel aufweisen sollte (fehlende Unterschrift des Zahnarztes; mangelnde Addition der einzelnen Honorarposten), aber dennoch leicht überprüfbar bleibt, führt dies nicht zum Verlust des Honoraranspruchs
Schutzzweck der §§ 30 ff WRG ist die Reinhaltung und der Schutz der Gewässer einschließlich des Grundwassers, wobei selbstverständlich auch die Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens von Menschen hintangehalten werden soll; nicht verhindert werden soll durch die Bestimmungen des WRG ...
Bei einer dringenden Operation, die für den Patienten vitale Bedeutung hat, ist die Aufklärungspflicht des Arztes nicht zu überspannen; insbesondere ein ängstlicher Patient soll nicht durch die Aufklärung über selten verwirklichte Operationsrisken beunruhigt und dazu veranlasst werden, eine ...
Wenn der Hauptmietzins nicht der Umsatzsteuer unterzogen wird und damit auch kein Recht zum Vorsteuerabzug besteht, hat der Vermieter hinsichtlich sonstiger - an sich auf den Mieter nicht überwälzbarer - Aufwendungen für das Haus die anteilig auf das betreffende Objekt entfallenden ...
Die steuerliche Entlastung des Unterhaltspflichtigen hat auch bei einer unmittelbaren Auszahlung der Familienbeihilfe an den Unterhaltsberechtigten zu erfolgen
Selbst wenn der Heil- und Kostenplan nach § 18 Abs 3 ZÄG gewisse Mängel aufweisen sollte (fehlende Unterschrift des Zahnarztes; mangelnde Addition der einzelnen Honorarposten), aber dennoch leicht überprüfbar bleibt, führt dies nicht zum Verlust des Honoraranspruchs
Durch raumordnungsrechtliche Vorschriften, nach denen die Baulandwidmung insoweit verboten ist, als von den betroffenen Liegenschaften Gefahren für die Gesundheit der dort aufhältigen Personen ausgehen, ist jedermann geschützt, der sich auf dem betreffenden Grundstück (befugtermaßen) aufhält
Schutzzweck der §§ 30 ff WRG ist die Reinhaltung und der Schutz der Gewässer einschließlich des Grundwassers, wobei selbstverständlich auch die Gefährdung der Gesundheit oder des Lebens von Menschen hintangehalten werden soll; nicht verhindert werden soll durch die Bestimmungen des WRG ...
Es kommt in erster Linie auf die funktionelle Zuordnung an; gehört das Organ allerdings organisatorisch einem anderem Rechtsträger an, haftet gem § 1 Abs 3 AHG auch dieser Rechtsträger mit jenem solidarisch, dem das Organ funktionell zugeordnet ist und in dessen Zuständigkeitsbereich die ...
Bei einer dringenden Operation, die für den Patienten vitale Bedeutung hat, ist die Aufklärungspflicht des Arztes nicht zu überspannen; insbesondere ein ängstlicher Patient soll nicht durch die Aufklärung über selten verwirklichte Operationsrisken beunruhigt und dazu veranlasst werden, eine ...
Weder dem KlGG noch der dazu ergangenen Rechtsprechung lässt sich ein Hinweis darauf entnehmen, dass das KlGG auf gewidmetes Bauland nicht anwendbar wäre, weil dieses grundsätzlich nicht für Erholungszwecke, sondern zur Bebauung bestimmt ist
Wenn der Hauptmietzins nicht der Umsatzsteuer unterzogen wird und damit auch kein Recht zum Vorsteuerabzug besteht, hat der Vermieter hinsichtlich sonstiger - an sich auf den Mieter nicht überwälzbarer - Aufwendungen für das Haus die anteilig auf das betreffende Objekt entfallenden ...

