Es ist Aufgabe des Klägers, beachtliche Gründe für das längere, also über die Dreimonatsfrist des § 168 ZPO hinausgehende Ruhen des Verfahrens nachzuweisen, wenn sich der Beklagte gem § 1497 ABGB auf die Verjährung infolge des eingetretenen Ruhens beruft
Der OGH hegt Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs 3 GSpG
Die Besorgung bzw Veranlassung des Winterdienstes gehört zur ordentlichen Verwaltung einer Liegenschaft; eine persönliche Haftung des Verwalters gegenüber Dritten, aber auch den einzelnen Wohnungseigentümern setzt eigenes, insbesondere Organisations- oder Auswahlverschulden voraus; den Verwalter ...
Ob die Nichtbeachtung eines in einer Bedienungsanleitung zu einem technischen Gerät enthaltenen Wartungshinweises zu einer Gefahrenerhöhung führt, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, nämlich welche Aufklärung das Handbuch für die empfohlenen Maßnahmen gibt und wie weit ...
Die Freiheit der politischen Debatte ist nach der Rsp des EGMR das eigentliche Kernstück des Konzepts einer demokratischen Gesellschaft; die Grenzen akzeptabler Kritik sind daher hinsichtlich eines Politikers dementsprechend breiter als hinsichtlich einer einzelnen Privatperson, wobei es freilich ...
Stützmauern oder sonstige Befestigungen an der Grundgrenze der Liegenschaft gehören zu deren allgemeinen Teilen
Ausgehend von der allgemeinen Regel des Verjährungsrechts, nach der die Verjährung beginnt, sobald das Recht geltend gemacht werden kann, wird allgemein gefolgert, dass die kurze Frist des § 1487 ABGB für den auf das Gesetz gestützten Pflichtteilsanspruch mit der Kundmachung des Testaments zu ...
Die grundsätzliche sachliche Rechtfertigung einer Vertragsstrafe bei - vom Kunden veranlasster - Vertragsbeendigung ist nur im Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gegeben
Es ist Aufgabe des Klägers, beachtliche Gründe für das längere, also über die Dreimonatsfrist des § 168 ZPO hinausgehende Ruhen des Verfahrens nachzuweisen, wenn sich der Beklagte gem § 1497 ABGB auf die Verjährung infolge des eingetretenen Ruhens beruft
Die Freiheit der politischen Debatte ist nach der Rsp des EGMR das eigentliche Kernstück des Konzepts einer demokratischen Gesellschaft; die Grenzen akzeptabler Kritik sind daher hinsichtlich eines Politikers dementsprechend breiter als hinsichtlich einer einzelnen Privatperson, wobei es freilich ...
Der OGH hegt Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 25 Abs 3 GSpG
Stützmauern oder sonstige Befestigungen an der Grundgrenze der Liegenschaft gehören zu deren allgemeinen Teilen
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Ob die Nichtbeachtung eines in einer Bedienungsanleitung zu einem technischen Gerät enthaltenen Wartungshinweises zu einer Gefahrenerhöhung führt, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab, nämlich welche Aufklärung das Handbuch für die empfohlenen Maßnahmen gibt und wie weit ...
Die grundsätzliche sachliche Rechtfertigung einer Vertragsstrafe bei - vom Kunden veranlasster - Vertragsbeendigung ist nur im Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung gegeben

