Ein dem Veräußerer zugestandenes Fruchtgenussrecht an einer Wohnung kann nur dann als beim Veräußerer verbliebenes Vermögen berücksichtigt werden, wenn es einen im Vergleich zur übergebenen Liegenschaft nicht unerheblichen Wert bildet, welcher überdies auch einer exekutiven Verwertung ...
Eine Schreckreaktion ist insbesondere dann entschuldbar, wenn das ihr zugrunde liegende Ereignis plötzlich und völlig überraschend in einer derartig bedrohlichen Nähe eintritt, dass ein überstürztes Handeln erforderlich ist; von einer entschuldbaren Schreckreaktion kann nicht mehr gesprochen ...
Für eine Abschreibung eines Trennstücks kommt eine Vormerkung nach §§ 8 Z 2, 35 ff GBG nicht in Frage
Nur im Fall der Feststellung der Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses mit Wirkung ex tunc steht dem früheren Verwalter ein Entgelt zu, soweit dieser leistungsbereit war und sich nichts erspart hat
Bei Verletzung "bloßer" Verfahrensvorschriften wird idR der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens zuzulassen sein; die Verletzung grundlegender Verfahrensvorschriften, die insbesondere das rechtliche Gehör betreffen, kann hingegen ein anderes Ergebnis rechtfertigen
Die Bestimmungen des § 176 Abs 5 und 6 VersVG sind nur auf die Bruttopolizze anwendbar
Zwar genügt es für die Ersitzung von Wegerechten durch eine Gemeinde bereits, wenn Gemeindeangehörige und/oder Touristen den Weg so benützen, als handelte es sich um einen öffentlichen Weg, diese Vermutung ist aber zumindest widerleglich, muss es doch der Gemeinde auch möglich sein, eine ...
Es ist jener Aufwand zu ermitteln, den ein Käufer hätte tragen müssen, um sich den Gebrauchsnutzen eines gleichwertigen Gegenstands durch Kauf und Weiterverkauf nach Gebrauch zu verschaffen; ergibt sich bei Gegenüberstellung dieser Größenordnungen, dass die gebrauchte Sache schon durch den ...
Ein dem Veräußerer zugestandenes Fruchtgenussrecht an einer Wohnung kann nur dann als beim Veräußerer verbliebenes Vermögen berücksichtigt werden, wenn es einen im Vergleich zur übergebenen Liegenschaft nicht unerheblichen Wert bildet, welcher überdies auch einer exekutiven Verwertung ...
Bei Verletzung "bloßer" Verfahrensvorschriften wird idR der Einwand des rechtmäßigen Alternativverhaltens zuzulassen sein; die Verletzung grundlegender Verfahrensvorschriften, die insbesondere das rechtliche Gehör betreffen, kann hingegen ein anderes Ergebnis rechtfertigen
Eine Schreckreaktion ist insbesondere dann entschuldbar, wenn das ihr zugrunde liegende Ereignis plötzlich und völlig überraschend in einer derartig bedrohlichen Nähe eintritt, dass ein überstürztes Handeln erforderlich ist; von einer entschuldbaren Schreckreaktion kann nicht mehr gesprochen ...
Die Bestimmungen des § 176 Abs 5 und 6 VersVG sind nur auf die Bruttopolizze anwendbar
Für eine Abschreibung eines Trennstücks kommt eine Vormerkung nach §§ 8 Z 2, 35 ff GBG nicht in Frage
Zwar genügt es für die Ersitzung von Wegerechten durch eine Gemeinde bereits, wenn Gemeindeangehörige und/oder Touristen den Weg so benützen, als handelte es sich um einen öffentlichen Weg, diese Vermutung ist aber zumindest widerleglich, muss es doch der Gemeinde auch möglich sein, eine ...
Nur im Fall der Feststellung der Rechtsunwirksamkeit des Beschlusses mit Wirkung ex tunc steht dem früheren Verwalter ein Entgelt zu, soweit dieser leistungsbereit war und sich nichts erspart hat
Es ist jener Aufwand zu ermitteln, den ein Käufer hätte tragen müssen, um sich den Gebrauchsnutzen eines gleichwertigen Gegenstands durch Kauf und Weiterverkauf nach Gebrauch zu verschaffen; ergibt sich bei Gegenüberstellung dieser Größenordnungen, dass die gebrauchte Sache schon durch den ...

