Liegt die Annahme eines bestimmten Tatsachenkerns nahe, der wahr ist und die damit verbundenen Werturteile als nicht exzessiv rechtfertigt, so muss die entfernte Möglichkeit einer den Äußernden noch stärker belastenden Deutung unbeachtet bleiben
Die Zahlung der Reisekosten bzw das Eingehen einer diesbezüglichen Verbindlichkeit, dienten (auch) dem Erwerb eines vermögenswerten Guts; sie fallen nicht unter die allgemeinen - zeitweilig leer laufenden - Lebenshaltungskosten, sondern sind als Aufwand für die zeitlich konkrete einmalige Nutzung ...
Wirksam eingemahnt kann nur ein Zins werden, der bereits fällig ist; unter den Zinsbegriff des § 1118 ABGB fallen auch Rückstände an Wertsicherungsbeträgen, Betriebskosten und Heizungszuschläge, nicht jedoch an Zinsen und Kosten
Die in der Verkaufsvollmacht enthaltene Erklärung, dass aus der Kreditgeschäftsverbindung bereits fällige Forderungen unberechtigt aushaften und die Vollmacht "in diesem Zusammenhang" erteilt werde, reicht nicht aus, Bedenken hinsichtlich einer Umgehung der Verbotsnorm des § 1371 ABGB zu ...
Muss der Schidoo-Fahrer infolge einer sichtbehindernden Geländekante davon ausgehen, von den nachfolgenden Schifahrern nicht gesehen zu werden, so hat er - um dem in dieser Situation von ihm zu beachtenden Gebot der "äußersten Vorsicht" angemessen Rechnung zu tragen - den Schidoo im Zweifel in ...
Die ausreichende Vorsorge für eine effektive Möglichkeit der Betroffenen, an einem Verfahren teilzunehmen, durch das ihre vermögensrechtliche Position betroffen wird, bietet für den Fall vorzeitiger Entfernung oder Beschädigung des Hausanschlags das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen ...
Dass die tatsächliche Abgrenzung der den allgemeinen Gepflogenheiten entsprechenden Gartenbetreuung unter Geräteeinsatz von bloß der Lärmerzeugung dienenden Veranstaltungen im Einzelfall schwierig sein mag, ändert nichts daran, dass ein Liegenschaftsnachbar iSd von den §§ 364 ff ABGB ...
Das später im Schaden verwirklichte Risiko darf nicht bloß mit der Tätigkeit als solcher, sondern es muss spezifisch mit der im Rahmen der Auftragserfüllung gesetzten Aktivität verbunden sein
Liegt die Annahme eines bestimmten Tatsachenkerns nahe, der wahr ist und die damit verbundenen Werturteile als nicht exzessiv rechtfertigt, so muss die entfernte Möglichkeit einer den Äußernden noch stärker belastenden Deutung unbeachtet bleiben
Muss der Schidoo-Fahrer infolge einer sichtbehindernden Geländekante davon ausgehen, von den nachfolgenden Schifahrern nicht gesehen zu werden, so hat er - um dem in dieser Situation von ihm zu beachtenden Gebot der "äußersten Vorsicht" angemessen Rechnung zu tragen - den Schidoo im Zweifel in ...
Die Zahlung der Reisekosten bzw das Eingehen einer diesbezüglichen Verbindlichkeit, dienten (auch) dem Erwerb eines vermögenswerten Guts; sie fallen nicht unter die allgemeinen - zeitweilig leer laufenden - Lebenshaltungskosten, sondern sind als Aufwand für die zeitlich konkrete einmalige Nutzung ...
Die ausreichende Vorsorge für eine effektive Möglichkeit der Betroffenen, an einem Verfahren teilzunehmen, durch das ihre vermögensrechtliche Position betroffen wird, bietet für den Fall vorzeitiger Entfernung oder Beschädigung des Hausanschlags das Institut der Wiedereinsetzung in den vorigen ...
Wirksam eingemahnt kann nur ein Zins werden, der bereits fällig ist; unter den Zinsbegriff des § 1118 ABGB fallen auch Rückstände an Wertsicherungsbeträgen, Betriebskosten und Heizungszuschläge, nicht jedoch an Zinsen und Kosten
Dass die tatsächliche Abgrenzung der den allgemeinen Gepflogenheiten entsprechenden Gartenbetreuung unter Geräteeinsatz von bloß der Lärmerzeugung dienenden Veranstaltungen im Einzelfall schwierig sein mag, ändert nichts daran, dass ein Liegenschaftsnachbar iSd von den §§ 364 ff ABGB ...
Die in der Verkaufsvollmacht enthaltene Erklärung, dass aus der Kreditgeschäftsverbindung bereits fällige Forderungen unberechtigt aushaften und die Vollmacht "in diesem Zusammenhang" erteilt werde, reicht nicht aus, Bedenken hinsichtlich einer Umgehung der Verbotsnorm des § 1371 ABGB zu ...
Das später im Schaden verwirklichte Risiko darf nicht bloß mit der Tätigkeit als solcher, sondern es muss spezifisch mit der im Rahmen der Auftragserfüllung gesetzten Aktivität verbunden sein

