Ausführungen zu den jeweiligen Klauseln
Schon nach dem objektiven Erklärungswert des Art 7.6. AUVB ist nur auf die konkret ausgeübte Erwerbstätigkeit und nicht auf den erlernten Beruf (die Berufsgruppe) abzustellen
Ein nur gem § 116 ZPO bestellter Prozesskurator hat keine Verfügungsmacht über das Vermögen des Kuranden, er kann daher auch nicht wirksam gemahnt werden
Für die Berichtigung des Grundbuchs gem § 136 Abs 1 GBG durch Einverleibung der Löschung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots infolge Ablebens des Verbotsbelasteten ist dessen Tod durch Vorlage einer öffentlichen Urkunde, etwa einer gerichtlich (§ 187 AußStrG) oder notariell (§ 77 NO) ...
Einem nicht pflichtteilsberechtigten Erben steht kein Auskunftsrecht zu, damit er ohne Inventarisierung das Haftungsrisiko einer Erbantrittserklärung abschätzen kann
§ 27 IPRG erfasst grundsätzlich auch Kuratelsfälle für Abwesende und Unbekannte
Der Liegenschaftseigentümer hat - mangels Beschwer - keine Rechtsmittellegitimation gegen einen Beschluss, mit dem aus Anlass der Übertragung eines Superädifikates die Hinterlegung der Übertragungsurkunde angeordnet wurde; dies gilt auch nach der Rechtslage nach der Grundbuchs-Novelle 2008
Eine allgemeine Fürsorgepflicht des Bestellers, ohne Anlass bereits vor Vertragsabschluss die Interessen des Werkunternehmers an einer jederzeitigen und ohne Erschwernissen möglichen Vornahme etwaiger Verbesserungsarbeiten wahrzunehmen, ist zu verneinen
Ausführungen zu den jeweiligen Klauseln
Einem nicht pflichtteilsberechtigten Erben steht kein Auskunftsrecht zu, damit er ohne Inventarisierung das Haftungsrisiko einer Erbantrittserklärung abschätzen kann
Schon nach dem objektiven Erklärungswert des Art 7.6. AUVB ist nur auf die konkret ausgeübte Erwerbstätigkeit und nicht auf den erlernten Beruf (die Berufsgruppe) abzustellen
§ 27 IPRG erfasst grundsätzlich auch Kuratelsfälle für Abwesende und Unbekannte
Ein nur gem § 116 ZPO bestellter Prozesskurator hat keine Verfügungsmacht über das Vermögen des Kuranden, er kann daher auch nicht wirksam gemahnt werden
Der Liegenschaftseigentümer hat - mangels Beschwer - keine Rechtsmittellegitimation gegen einen Beschluss, mit dem aus Anlass der Übertragung eines Superädifikates die Hinterlegung der Übertragungsurkunde angeordnet wurde; dies gilt auch nach der Rechtslage nach der Grundbuchs-Novelle 2008
Für die Berichtigung des Grundbuchs gem § 136 Abs 1 GBG durch Einverleibung der Löschung eines Belastungs- und Veräußerungsverbots infolge Ablebens des Verbotsbelasteten ist dessen Tod durch Vorlage einer öffentlichen Urkunde, etwa einer gerichtlich (§ 187 AußStrG) oder notariell (§ 77 NO) ...
Eine allgemeine Fürsorgepflicht des Bestellers, ohne Anlass bereits vor Vertragsabschluss die Interessen des Werkunternehmers an einer jederzeitigen und ohne Erschwernissen möglichen Vornahme etwaiger Verbesserungsarbeiten wahrzunehmen, ist zu verneinen

