Die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 382b Abs 1 EO führt nicht "automatisch" auch zur (endgültigen) Verwirkung des Wohnungserhaltungsanspruchs (§ 97 ABGB) des Weggewiesenen; die Beurteilung, ob die Berufung des wohnbedürftigen Ehegatten auf seinen Anspruch nach § 97 ABGB ...
Es bedarf zwar keiner ausdrücklichen Abrede über den Rechtsgrund der Zuwendungen, es muss aber doch das Motiv und der Zweck der Leistung in einer dem Leistungsempfänger zweifelsfrei erkennbaren Weise zum Ausdruck gebracht worden sein, um im Fall der Zweckverfehlung die Leistung zurückfordern zu ...
Die Pflicht zur Leistung erster ärztlicher Hilfe nach § 23 Abs 1 KAKuG begründet eine rechtliche Sonderbeziehung zwischen der Krankenanstalt und Personen, die eine solche Hilfeleistung anstreben; der Träger der Krankenanstalt haftet daher für ein bei der Erfüllung dieser Verpflichtung ...
Angesichts der grundsätzlichen Handlungsfreiheit im Verhandlungsstadium müssen an einen Vertrauenstatbestand, der zu einer Haftung aus dem Rechtstitel der culpa in contrahendo führen kann, besondere Anforderungen gestellt werden, etwa dass sich der Schutzpflichtige selbst schon so verhält, als ...
Im Rahmen des Möglichen und Erlaubten bleibt es den Beteiligten von Mehr-Personenverhältnissen aufgrund der Vertragsfreiheit unbenommen, mit Zustimmung aller Beteiligten von der Voraussetzung der Gegenseitigkeit abzugehen
Macht eine Partei nach Abschluss eines Vergleichs ein Recht geltend, so muss sie im Bestreitungsfall die Voraussetzungen für das Nichteintreten der Bereinigungswirkung des Vergleichs behaupten und unter Beweis stellen
Im Fall der Kumulierung mehrerer auf § 1330 ABGB gestützter Ansprüche steht dem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht entgegen, wenn die beklagte Partei nur über das Unterlassungsbegehren einen vollstreckbaren Vergleich anbietet, darüber hinausgehende Ansprüche (Widerruf, Veröffentlichung des ...
Behandlungen, die die körperliche Integrität des Betroffenen in besonderer Weise beeinträchtigen, wie etwa "Elektroschocks", werden als "besondere Heilbehandlung" iSd § 36 Abs 2 UbG anzusehen sein; bei Behandlungen, mit denen Persönlichkeitsveränderungen verbunden sind, wird zu unterscheiden ...
Die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen des § 382b Abs 1 EO führt nicht "automatisch" auch zur (endgültigen) Verwirkung des Wohnungserhaltungsanspruchs (§ 97 ABGB) des Weggewiesenen; die Beurteilung, ob die Berufung des wohnbedürftigen Ehegatten auf seinen Anspruch nach § 97 ABGB ...
Im Rahmen des Möglichen und Erlaubten bleibt es den Beteiligten von Mehr-Personenverhältnissen aufgrund der Vertragsfreiheit unbenommen, mit Zustimmung aller Beteiligten von der Voraussetzung der Gegenseitigkeit abzugehen
Es bedarf zwar keiner ausdrücklichen Abrede über den Rechtsgrund der Zuwendungen, es muss aber doch das Motiv und der Zweck der Leistung in einer dem Leistungsempfänger zweifelsfrei erkennbaren Weise zum Ausdruck gebracht worden sein, um im Fall der Zweckverfehlung die Leistung zurückfordern zu ...
Macht eine Partei nach Abschluss eines Vergleichs ein Recht geltend, so muss sie im Bestreitungsfall die Voraussetzungen für das Nichteintreten der Bereinigungswirkung des Vergleichs behaupten und unter Beweis stellen
Die Pflicht zur Leistung erster ärztlicher Hilfe nach § 23 Abs 1 KAKuG begründet eine rechtliche Sonderbeziehung zwischen der Krankenanstalt und Personen, die eine solche Hilfeleistung anstreben; der Träger der Krankenanstalt haftet daher für ein bei der Erfüllung dieser Verpflichtung ...
Im Fall der Kumulierung mehrerer auf § 1330 ABGB gestützter Ansprüche steht dem Wegfall der Wiederholungsgefahr nicht entgegen, wenn die beklagte Partei nur über das Unterlassungsbegehren einen vollstreckbaren Vergleich anbietet, darüber hinausgehende Ansprüche (Widerruf, Veröffentlichung des ...
Angesichts der grundsätzlichen Handlungsfreiheit im Verhandlungsstadium müssen an einen Vertrauenstatbestand, der zu einer Haftung aus dem Rechtstitel der culpa in contrahendo führen kann, besondere Anforderungen gestellt werden, etwa dass sich der Schutzpflichtige selbst schon so verhält, als ...
Behandlungen, die die körperliche Integrität des Betroffenen in besonderer Weise beeinträchtigen, wie etwa "Elektroschocks", werden als "besondere Heilbehandlung" iSd § 36 Abs 2 UbG anzusehen sein; bei Behandlungen, mit denen Persönlichkeitsveränderungen verbunden sind, wird zu unterscheiden ...

