Die Ansicht des Berufungsgerichts, dass der objektive Nutzen der Beklagten darin bestand, dass sie das Quellwasser des Klägers, das sich im Hochbehälter untrennbar mit dem Wasser aus 2 anderen Quellen vermischte, anteilig für die kommunale Wasserversorgung verwendete, begegnet keinen Bedenken
Der Gynäkologe verwehrt sich gegen eine „aktive Befunderhebungspflicht“, womit er den Umstand übergeht, dass er den Befund des Radiologen nicht nur erhalten, sondern auch abgerufen und gelesen hatte; der im Befund enthaltene Ratschlag des Radiologen über die Notwendigkeit einer weiteren ...
Gegenüber Personen, die von klein auf in Österreich aufgewachsen und hier langjährig rechtmäßig niedergelassen sind oder denen vor Verwirklichung des maßgeblichen Sachverhalts die Staatsbürgerschaft hätte verliehen werden können, sind aufenthaltsbeendende Maßnahmen nur bei Begehung ...
Der Wiederaufnahmegrund des § 45 Abs 1 Z 4 VwGG ist bereits dann nicht verwirklicht, wenn im Verfahren vor dem VwGH den Vorschriften über das Parteiengehör nicht zuwidergehandelt wurde
Die Erkundigungspflicht würde überspannt, wollte man der Klägerin vorhalten, sie hätte bereits beim erstmaligen Auftreten eines Vertikalrisses der Fassade ein Gutachten zur Abklärung des Ursachenzusammenhangs innerhalb des Wärmedämm-Verbundsystems in Auftrag geben müssen
Bei der Einvernahme nach § 19 AsylG 2005 ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass die Asylwerber selbst in der Lage sind, einen Beitrag zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes zu leisten, was nicht erwartet werden kann, wenn sie auf Grund einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung ...
Nähere Ausführungen im Langtext
Will das VwG von der verwaltungsbehördlichen Beweiswürdigung abweichend andere wesentliche Sachverhaltsfeststellungen treffen, hat es - sogar ungeachtet eines Parteiantrags - eine mündliche Verhandlung durchzuführen und dabei die bereits von der Verwaltungsbehörde aufgenommenen Beweismittel ...
Die Ansicht des Berufungsgerichts, dass der objektive Nutzen der Beklagten darin bestand, dass sie das Quellwasser des Klägers, das sich im Hochbehälter untrennbar mit dem Wasser aus 2 anderen Quellen vermischte, anteilig für die kommunale Wasserversorgung verwendete, begegnet keinen Bedenken
Die Erkundigungspflicht würde überspannt, wollte man der Klägerin vorhalten, sie hätte bereits beim erstmaligen Auftreten eines Vertikalrisses der Fassade ein Gutachten zur Abklärung des Ursachenzusammenhangs innerhalb des Wärmedämm-Verbundsystems in Auftrag geben müssen
Der Gynäkologe verwehrt sich gegen eine „aktive Befunderhebungspflicht“, womit er den Umstand übergeht, dass er den Befund des Radiologen nicht nur erhalten, sondern auch abgerufen und gelesen hatte; der im Befund enthaltene Ratschlag des Radiologen über die Notwendigkeit einer weiteren ...
Bei der Einvernahme nach § 19 AsylG 2005 ist der Gesetzgeber davon ausgegangen, dass die Asylwerber selbst in der Lage sind, einen Beitrag zur Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes zu leisten, was nicht erwartet werden kann, wenn sie auf Grund einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung ...
Gegenüber Personen, die von klein auf in Österreich aufgewachsen und hier langjährig rechtmäßig niedergelassen sind oder denen vor Verwirklichung des maßgeblichen Sachverhalts die Staatsbürgerschaft hätte verliehen werden können, sind aufenthaltsbeendende Maßnahmen nur bei Begehung ...
Nähere Ausführungen im Langtext
Der Wiederaufnahmegrund des § 45 Abs 1 Z 4 VwGG ist bereits dann nicht verwirklicht, wenn im Verfahren vor dem VwGH den Vorschriften über das Parteiengehör nicht zuwidergehandelt wurde
Will das VwG von der verwaltungsbehördlichen Beweiswürdigung abweichend andere wesentliche Sachverhaltsfeststellungen treffen, hat es - sogar ungeachtet eines Parteiantrags - eine mündliche Verhandlung durchzuführen und dabei die bereits von der Verwaltungsbehörde aufgenommenen Beweismittel ...

