Die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" sind als Verkehrssitte oder Gebräuche im Geschäftsverkehr zu beachten; ÖNORMEN kommt, soweit sie nicht durch konkrete Rechtsvorschriften iSe Anordnung durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber (§ 5 NormenG) für verbindlich erklärt wurden, Bedeutung ...
Die Klausel, welche der beklagten Partei ein einseitiges Wahlrecht auf Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Garantiefrist auf insgesamt max 10 Jahre anstelle eines Verbesserungs- oder Preisminderungsanspruchs einräumt, betrifft keinen Hauptpunkt und unterliegt damit der Inhaltskontrolle ...
Die Regelung des § 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG, wonach § 46 MRG - dessen Abs 2 nach Maßgabe der §§ 13 Abs 4 und 6 und 39 Abs 18 Z 2 WGG - anzuwenden ist, bedeutet, dass auch für die in § 13 Abs 4 WGG enthaltene Entgeltregelung die in § 46 Abs 2 MRG vorgesehene Deckelung gilt
Ausführungen zu einzelnen Klauseln
Stehen den von Mandatsträgern (jedenfalls auf Gemeindeebene) vereinbarungsgemäß zu leistenden Parteisteuern konkrete, in Geld bewertbare Gegenleistungen für den einzelnen Mandatsträger gegenüber, kann die zu leistende Parteisteuer nicht iSd Art 56 Abs 1 B-VG (bzw gleichlautender Bestimmungen ...
Eine zu restriktive Handhabung des § 31e Abs 3 KSchG würde die Bestimmung weitestgehend ihres Anwendungsbereichs berauben; die Erheblichkeit nach § 31e Abs 3 KSchG hat sich nicht an § 932 Abs 2 ABGB aF zu orientieren
Notstand iSd § 768 Abs 2 ABGB ist jeder Zustand der - nicht nur wirtschaftlichen - Bedrängnis, der nach den Grundsätzen der Menschlichkeit gerechterweise zur Erwartung berechtigt, der Noterbe werde dem Erblasser helfen; der Enterbungsgrund nach § 768 Z 4 ABGB erfordert, dass die unsittliche ...
Die vertragliche Hauptverpflichtung des Leasinggebers besteht darin, dem Leasingnehmer ein zum vereinbarten Gebrauch taugliches Leasinggut zur Verfügung zu stellen; es ist daher sachgerecht, entgegenstehende Vereinbarungen, die diese (erstmalige) Hauptverschaffungspflicht des Leasinggebers ...
Die "allgemein anerkannten Regeln der Technik" sind als Verkehrssitte oder Gebräuche im Geschäftsverkehr zu beachten; ÖNORMEN kommt, soweit sie nicht durch konkrete Rechtsvorschriften iSe Anordnung durch den Gesetz- oder Verordnungsgeber (§ 5 NormenG) für verbindlich erklärt wurden, Bedeutung ...
Stehen den von Mandatsträgern (jedenfalls auf Gemeindeebene) vereinbarungsgemäß zu leistenden Parteisteuern konkrete, in Geld bewertbare Gegenleistungen für den einzelnen Mandatsträger gegenüber, kann die zu leistende Parteisteuer nicht iSd Art 56 Abs 1 B-VG (bzw gleichlautender Bestimmungen ...
Die Klausel, welche der beklagten Partei ein einseitiges Wahlrecht auf Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Garantiefrist auf insgesamt max 10 Jahre anstelle eines Verbesserungs- oder Preisminderungsanspruchs einräumt, betrifft keinen Hauptpunkt und unterliegt damit der Inhaltskontrolle ...
Eine zu restriktive Handhabung des § 31e Abs 3 KSchG würde die Bestimmung weitestgehend ihres Anwendungsbereichs berauben; die Erheblichkeit nach § 31e Abs 3 KSchG hat sich nicht an § 932 Abs 2 ABGB aF zu orientieren
Die Regelung des § 20 Abs 1 Z 1 lit b WGG, wonach § 46 MRG - dessen Abs 2 nach Maßgabe der §§ 13 Abs 4 und 6 und 39 Abs 18 Z 2 WGG - anzuwenden ist, bedeutet, dass auch für die in § 13 Abs 4 WGG enthaltene Entgeltregelung die in § 46 Abs 2 MRG vorgesehene Deckelung gilt
Notstand iSd § 768 Abs 2 ABGB ist jeder Zustand der - nicht nur wirtschaftlichen - Bedrängnis, der nach den Grundsätzen der Menschlichkeit gerechterweise zur Erwartung berechtigt, der Noterbe werde dem Erblasser helfen; der Enterbungsgrund nach § 768 Z 4 ABGB erfordert, dass die unsittliche ...
Ausführungen zu einzelnen Klauseln
Die vertragliche Hauptverpflichtung des Leasinggebers besteht darin, dem Leasingnehmer ein zum vereinbarten Gebrauch taugliches Leasinggut zur Verfügung zu stellen; es ist daher sachgerecht, entgegenstehende Vereinbarungen, die diese (erstmalige) Hauptverschaffungspflicht des Leasinggebers ...

