Die Laufzeit der Anleihe ist nicht Hauptleistungspflicht, sondern lediglich Nebenverpflichtung; das Preisargument ist nur eingeschränkt heranzuziehen
Eine selbständige Verfügung über die Anwartschaft und die Anmerkung ist ausgeschlossen; sie stellt nur ein rechtliches Zubehör des Eigentums am Mindestanteil dar
Bei der Interessenabwägung zugunsten des Gläubigers sind keine zu strengen Maßstäbe anzulegen, weil die Pfandverwertung dem Befriedigungsinteresse des Gläubigers nach der Fälligkeit der Forderung dient
§ 16 Abs 2 UVG idF FamRÄG 2009, BGBl I 2009/75, erhöht die Anforderungen an eine Innehaltung; begründete Bedenken iSd § 16 Abs 2 UVG liegen - der bisherigen Rsp zu § 7 Abs 1 Z 1 UVG entsprechend - insbesondere dann nicht vor, wenn die Voraussetzungen für die Anspannung des ...
Maßstab für die Transparenz ist das Verständnis des für die jeweilige Vertragsart typischen "Durchschnittskunden"; Einzelwirkungen des Transparenzgebots sind das Gebot der Erkennbarkeit und Verständlichkeit, das Gebot, den anderen Vertragsteil auf bestimmte Rechtsfolgen hinzuweisen, das ...
Im Regelfall ist die "Außenhaut" eines Gebäudes - jedenfalls im Lichte des § 16 Abs 2 Z 2 WEG - als allgemeiner Teil der Liegenschaft anzusehen
Ein Immissionsabwehranspruch nach § 364 Abs 2 und 3 ABGB infolge einer konkreten Eigentumsgefährdung wird durch das Recht auf Selbsthilfe gem § 422 ABGB jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn die Beeinträchtigung unter Bedachtnahme auf das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot die ...
Die Zahlung einer Verbindlichkeit unter Vorbehalt der Rückforderung für den Fall des Nichtbestehens der Verbindlichkeit verhindert nicht die Tilgung der Schuld, falls sie besteht; weist der Gläubiger die Leistung unter Vorbehalt durch gerichtlichen Erlag zurück, gerät er in Annahmeverzug
Die Laufzeit der Anleihe ist nicht Hauptleistungspflicht, sondern lediglich Nebenverpflichtung; das Preisargument ist nur eingeschränkt heranzuziehen
Maßstab für die Transparenz ist das Verständnis des für die jeweilige Vertragsart typischen "Durchschnittskunden"; Einzelwirkungen des Transparenzgebots sind das Gebot der Erkennbarkeit und Verständlichkeit, das Gebot, den anderen Vertragsteil auf bestimmte Rechtsfolgen hinzuweisen, das ...
Eine selbständige Verfügung über die Anwartschaft und die Anmerkung ist ausgeschlossen; sie stellt nur ein rechtliches Zubehör des Eigentums am Mindestanteil dar
Im Regelfall ist die "Außenhaut" eines Gebäudes - jedenfalls im Lichte des § 16 Abs 2 Z 2 WEG - als allgemeiner Teil der Liegenschaft anzusehen
Bei der Interessenabwägung zugunsten des Gläubigers sind keine zu strengen Maßstäbe anzulegen, weil die Pfandverwertung dem Befriedigungsinteresse des Gläubigers nach der Fälligkeit der Forderung dient
Ein Immissionsabwehranspruch nach § 364 Abs 2 und 3 ABGB infolge einer konkreten Eigentumsgefährdung wird durch das Recht auf Selbsthilfe gem § 422 ABGB jedenfalls dann nicht ausgeschlossen, wenn die Beeinträchtigung unter Bedachtnahme auf das nachbarrechtliche Rücksichtnahmegebot die ...
§ 16 Abs 2 UVG idF FamRÄG 2009, BGBl I 2009/75, erhöht die Anforderungen an eine Innehaltung; begründete Bedenken iSd § 16 Abs 2 UVG liegen - der bisherigen Rsp zu § 7 Abs 1 Z 1 UVG entsprechend - insbesondere dann nicht vor, wenn die Voraussetzungen für die Anspannung des ...
Die Zahlung einer Verbindlichkeit unter Vorbehalt der Rückforderung für den Fall des Nichtbestehens der Verbindlichkeit verhindert nicht die Tilgung der Schuld, falls sie besteht; weist der Gläubiger die Leistung unter Vorbehalt durch gerichtlichen Erlag zurück, gerät er in Annahmeverzug

