Typischer Anwendungsfall des § 917a ABGB sind gesetzlich festgelegte Preisgrenzen überschreitende Entgeltvereinbarungen in privatrechtlichen Verträgen
Der OGH hat schon wiederholt das Bestehen eines postmortalen Persönlichkeitsrechts bejaht; gleiches gilt für die Berechtigung zumindest der nahen Angehörigen des Verstorbenen, den postmortalen Persönlichkeitsschutz durchzusetzen; auch eine Mitteilung, die in die Form eines richtig ...
Ausnahmsweise kann in Einzelfällen, sofern eine Verbesserung des Wissensstands nur so möglich und dem Geschädigten das Kostenrisiko zumutbar ist, auch - nach einer gewissen Überlegungsfrist - die Einholung eines Sachverständigengutachtens als Erkundigungsobliegenheit des Geschädigten angesehen ...
Wenn § 15 Abs 1 Satz 4 KlGG davon spricht, dass der Ehegatte und die "Kinder" des Verstorbenen den Vorzug vor anderen Eintrittsberechtigten haben, ist dies so zu verstehen, dass davon auch Enkelkinder umfasst sind; gibt der Gesetzgeber insgesamt zu erkennen, dass die bisherige Mitbewirtschaftung ...
Enthalten Formulare, die ein Unternehmer im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern verwendet, überwiegend Bestätigungen von Tatsachen, ist § 28 Abs 1 KSchG auf diese Bestätigungen und reine Wissenserklärungen nicht anzuwenden
Voraussetzung der Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung des § 1330 ABGB ist ein hinreichender Bezug des Äußerungsinhalts zu einer bestimmten Person, dem Betroffenen; dabei kommt es darauf an, wie das Publikum die Äußerung auffasst und mit wem es den darin ...
Im Falle eines ärztlichen Kunstfehlers mit der Folge des Todes des Patienten ist auch der in aufrechter Lebensgemeinschaft mit dem Patienten lebende Ehegatte aus dem Behandlungsvertrag derart geschützt, dass er für einen bei ihm eingetretenen Trauerschaden mit Krankheitswert vom Vertragspartner ...
Durch den klaren Wortlaut des § 30 Abs 1 Z 5 WEG wird das Individualrecht jedes Wohnungseigentümers, dem Verwalter die Einhaltung seiner Pflichten aufzutragen, auf Verstöße gegen § 20 Abs 2 bis 7 WEG beschränkt
Typischer Anwendungsfall des § 917a ABGB sind gesetzlich festgelegte Preisgrenzen überschreitende Entgeltvereinbarungen in privatrechtlichen Verträgen
Enthalten Formulare, die ein Unternehmer im geschäftlichen Verkehr mit Verbrauchern verwendet, überwiegend Bestätigungen von Tatsachen, ist § 28 Abs 1 KSchG auf diese Bestätigungen und reine Wissenserklärungen nicht anzuwenden
Der OGH hat schon wiederholt das Bestehen eines postmortalen Persönlichkeitsrechts bejaht; gleiches gilt für die Berechtigung zumindest der nahen Angehörigen des Verstorbenen, den postmortalen Persönlichkeitsschutz durchzusetzen; auch eine Mitteilung, die in die Form eines richtig ...
Voraussetzung der Aktivlegitimation zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Verletzung des § 1330 ABGB ist ein hinreichender Bezug des Äußerungsinhalts zu einer bestimmten Person, dem Betroffenen; dabei kommt es darauf an, wie das Publikum die Äußerung auffasst und mit wem es den darin ...
Ausnahmsweise kann in Einzelfällen, sofern eine Verbesserung des Wissensstands nur so möglich und dem Geschädigten das Kostenrisiko zumutbar ist, auch - nach einer gewissen Überlegungsfrist - die Einholung eines Sachverständigengutachtens als Erkundigungsobliegenheit des Geschädigten angesehen ...
Im Falle eines ärztlichen Kunstfehlers mit der Folge des Todes des Patienten ist auch der in aufrechter Lebensgemeinschaft mit dem Patienten lebende Ehegatte aus dem Behandlungsvertrag derart geschützt, dass er für einen bei ihm eingetretenen Trauerschaden mit Krankheitswert vom Vertragspartner ...
Wenn § 15 Abs 1 Satz 4 KlGG davon spricht, dass der Ehegatte und die "Kinder" des Verstorbenen den Vorzug vor anderen Eintrittsberechtigten haben, ist dies so zu verstehen, dass davon auch Enkelkinder umfasst sind; gibt der Gesetzgeber insgesamt zu erkennen, dass die bisherige Mitbewirtschaftung ...
Durch den klaren Wortlaut des § 30 Abs 1 Z 5 WEG wird das Individualrecht jedes Wohnungseigentümers, dem Verwalter die Einhaltung seiner Pflichten aufzutragen, auf Verstöße gegen § 20 Abs 2 bis 7 WEG beschränkt

